Rechtsstreit um Führungsposten beim Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)

Spitzenpersonal des SPNV-Aufgabenträgers trifft sich vor Gericht Verbandsvorsteher einstimmig Misstrauen ausgesprochen

Der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) steckt mitten in den Vorbereitungen zum Fusionsprozess der drei SPNV-Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen. Nun kommt eine gewaltige Führungskrise samt Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hinzu. Aus bislang unbekannten Gründen trat der Geschäftsführer des NWL, Joachim Künzel, Ende März diesen Jahres von seinem Führungsjob zurück. Nach öffentlicher Ausschreibung der Stelle und internem Auswahlverfahren sollte seine bisherige Stellvertreterin Christiane Auffermann die Nachfolge antreten. Allerdings als hauptamtliche Verbandsvorsteherin. Dies gefiel dem bisherigen ehrenamtlichen Verbandsvorsteher Dr. Klaus Drathen, seit dem Januar 2012 Kreisdirektor des Hochsauerlandkreises, nicht. Er klagt gegen die Einstellung von Christiane Auffermann, die er für nicht geeignet hält. Auch hatte Drathen (oben im Titelbild zu sehen) sich selbst auf neu geschaffene Spitzenposition beim NWL beworben, kam aber für die Auswahlgremien des Verbandes nicht in Frage. Nach der Klage, die derzeit für Stillstand in dieser Sache sorgt, hat die NWL-Verbandsversammlung ihrem Verbandsvorsteher Dr. Klaus Drathen per einstimmigen Beschluss das Misstrauen ausgesprochen.

Gemäß Koalitionsvertrag (wir berichteten) sollen die drei SPNV-Aufgabenträger NWL, VRR und go.rheinland fusionieren, um so unter anderem die Vergaben im Schienenpersonennahverkehr in NRW zu zentralisieren. Dieses Ziel hatten die Koalitionspartner CDU und Bündnis 90 / Die Grünen schon vor der Wahl des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) schriftlich festgelegt.

NWL ist hauptamtlich führungslos

Christiane Auffermann. (Foto: NWL)

Der NWL ist an der Spitze im Moment führungslos. Die designierte Nachfolgerin, die aktuelle Stellvertretende Geschäftsführerin Christiane Auffermann, konnte Ende März von der Verbandsversammlung wegen der anhängigen Konkurrentenklage Drathens nicht gewählt werden. Als zuständige Geschäftsführerin berichtete laut Beschlussprotokoll der Sitzung vom 31. März Christine Auffermann, „dass der NWL vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgefordert worden sei, solange keine Entscheidung über die Stellenbesetzung zu treffen, bis über die beamtenrechtliche Konkurrenten-Schutzklage entschieden worden sei.“

Auffermann ist alleinige NWL-Ansprechpartnerin für das Verkehrsministerium

Beim NWL ergibt sich derzeit eine komplizierte Situation: Der unterlegene Drathen ist nach wie vor Vorgesetzter der siegreichen Auffermann. Zumindest blieb der Kläger der Versammlung fern, wie das Protokoll ausweist. Christine Auffermann führte laut Protokoll aus: „Sie bedauere es sehr, dass sich mit dem laufenden Streitverfahren erneut eine für den NWL nachteilige Wendung und Verzögerung eingestellt habe.
Der NWL und sie selbst stehe nun in der unangenehmen Situation, dass der amtierende nebenamtliche Verbandsvorsteher Klage eingereicht habe. Dies bringe auch sie selbst als Person in eine sehr schwierige Situation, da vom Kläger offenbar ihre Qualifikation für das Amt angezweifelt werde. Dies sei besonders deshalb verwunderlich, weil der amtierende Verbandsvorsteher sie immer wieder anweise, in höchstem Maße vertrauensvolle Aufgaben für den NWL zu übernehmen: Bisher sei sie alleinige Ansprechpartnerin im Verkehrsministerium für den NRW-Strukturprozess. Der Verbandsvorsteher habe bislang noch keinen einzigen dieser Termine wahrgenommen und diese Aufgabe immer an sie delegiert. Sie führe alle Gespräche allein, beziehungsweise mit ihren Kollegen. Angesichts der Delegation solch einer Verantwortung, stelle sie sich die Frage, aus welchen Gründen der amtierende Verbandsvorsteher ihr die Eignung für das Amt des hauptamtlichen Verbandsvorstehers abspreche. Dies sei für sie ein massiver Widerspruch.“

Sondersitzung im Mai

Die NWL-Verbandsversammlung fasste folgenden Beschluss: „Die Verbandsversammlung spricht dem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe, Herrn Dr. Klaus Drathen, ihr Misstrauen aus. Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe, Herr Dr. Klaus Drathen wird abberufen. Die Abberufung ist sofort vollziehbar. Die Rechtswirkungen der Abberufung treten mit Ablauf des (offenes Datum) ein.“

Für den 20. Mai diesen Jahres wurde inzwischen die NWL-Verbandsversammlung zu einer Sondersitzung ( 16 Uhr in der Stadthalle Unna, Großer Saal, Parkstraße 44 in 59425 Unna) einberufen. Bei diesem Termin dürfte angesichts der Einstimmigkeit bei der vergangenen Versammlung mit Sicherheit die Abberufung des bisherigen Verbandsvorstehers Dr. Klaus Drathen erfolgen. Die Termine des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in dieser Causa sind noch nicht bekannt.

Stefan Weber blickt zuversichtlich auf die Zukunft des NWL

Stefan Weber, Mitglied in den Verbandsversammlungen von ZVM und NWL sowie Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt Münster. (Bild: CDU Münster)

Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Münster, Stefan Weber, ist Mitglied in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (ZVM) und dem Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Er sieht – auf Nachfrage unserer Redaktion – trotz der aktuellen Führungskrise den NWL gut für die Zukunft gerüstet. Besonders dankte er dem am 31. März diesen Jahres ausgeschiedenen Geschäftsführer Joachim Künzel, der inzwischen eine neue berufliche Aufgabe übernommen habe: „Joachim Künzel hat die Entwicklung des NWL maßgeblich geprägt. Besonders hervorzuheben ist sein Einsatz bei der Interimsübernahme der Eurobahn zur Stabilisierung des SPNV in der Region sowie seine Unterstützung des Projekts »Münsterland S-Bahn«. Für sein Engagement spreche ich ihm persönlich großen Dank aus.“

Die Zusammenlegung ist aus Sicht der CDU-Fraktion ein sachlich gebotener und zeitgemäßer Schritt.

Stefan Weber und seine Parteikollegen begrüßen die anstehenden Änderungen beim NWL: „Im Rahmen der strukturellen Weiterentwicklung des NWL wurde die bisherige Trennung von Geschäftsführung und Verbandsvorstand aufgehoben. Diese Zusammenlegung ist aus Sicht der CDU-Fraktion ein sachlich gebotener und zeitgemäßer Schritt: Sie schafft eine einheitliche Leitung, strafft Entscheidungswege und erhöht die Effizienz der Organisation. Der NWL wird dadurch beweglicher und besser in der Lage sein, auf operative Herausforderungen zu reagieren.“

Keine Machtkonzentration, sondern Straffung der Struktur

Auch die demokratische Kontrolle des Verbandes sei weiterhin gesichert, so Stefan Weber. Die Verbandsversammlung – besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Mitgliedszweckverbände – behält ihre Entscheidungsbefugnisse und Aufsichtsfunktion. Die Zusammenlegung der Ämter bedeutet keine Machtkonzentration, sondern eine Straffung der Struktur im Sinne effizienter Aufgabenerfüllung.

Münsters CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Weber ist überzeugt, der NWL ist auch in Sachen Eurobahn voll handlungsfähig. (Foto: Werner Szybalski)

Ungeachtet der derzeitigen Diskussionen sei der NWL voll handlungsfähig. Davon ist Stefan Weber überzeugt: „Laufende Projekte – insbesondere im Zusammenhang mit der Eurobahn – werden planmäßig umgesetzt. Die Arbeit für einen starken und zuverlässigen SPNV in Westfalen-Lippe geht nahtlos weiter.“

Nahverkehr, der bürgernah, wirtschaftlich und zukunftsfest organisiert ist

Abschließend erklärte Stefan Weber: „Wir befürworten als CDU-Fraktion im NWL eine Strukturreform, die Synergien nutzt und Effizienzgewinne schafft – jedoch ohne die bewährten regionalen Strukturen und kommunalen Kompetenzen zu schwächen. Unser Ziel bleibt ein Nahverkehr, der bürgernah, wirtschaftlich und zukunftsfest organisiert ist. Dabei stehen für uns die Interessen der Fahrgäste ebenso im Fokus wie die der kommunalen Träger.“

„Zu Personalentscheidungen, laufenden Verfahren oder dem Verhalten einzelner Amtsinhaber äußere ich mich nicht. Ich setze auf transparente und rechtsstaatliche Verfahren und vertraue auf die Entscheidungen der zuständigen Gremien und der unabhängigen Justiz“, verdeutlichte Weber, der dankenswerterweise als Einziger der ZVM-Mitglieder in der NWL-Versammlung zu den Fragen unser Redaktion Stellung bezog.

Zehn Millionen Zuschuss für Elektrobusse in Westfalen

NWL schließt Förderlücke für 2025

Die Ampelregierung hatte im Sommer vergangenen Jahres die Förderung für Elektrobusse ausgesetzt. So entstand bei vielen Verkehrsunternehmen, insofern sie anders als die Stadtwerke Münster, noch keinen Förderungsantrag für 2025 gestellt hatten, ein finanzielles Problem, denn der Bund hatte je Bus die Elektrifizierung mit 300.000 Euro gefördert. Nun sprang der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) ein und unterstützt 2025 mit einem eigenen Förderprogramm Investitionen von Verkehrsunternehmen in Elektrobusse. Damit, so der NWL in einer Pressemitteilung, könne die Finanzierungslücke bei den Anbietern des Öffentlichen Verkehrs in Westfalen zumindest teilweise geschlossen werden.

Sicherung der Initiativen zur Mobilitätswende

Bisher wurden neue, klimafreundliche Busse zweigeteilt gefördert. Zum einen gab es die Förderung einer Grundausstattung über die ÖPNV-Aufgabenträger, zum anderen wurden die Mehrkosten für den Wasserstoff- oder Elektroantrieb durch den Bund oder das Land übernommen. Seit Ende 2024 ist diese zweite Fördermöglichkeit nicht mehr vorhanden. Eine Neuregelung ist erst ab 2026 vorgesehen. Viele Verkehrsunternehmen stünden daher, so der NWL, vor finanziellen Herausforderungen, wenn sie weiterhin auf lokal emissionsfreie Busse setzen möchten.

Ökologische Modernisierung des öffentlichen Nahverkehrs im Sinne der Mobilitätswende

„Wir wollen den Verkehrsunternehmen in Westfalen-Lippe Planungssicherheit geben und die Umstellung auf klimafreundliche Antriebe nicht ausbremsen. Mit unserer Initiative setzt sich der NWL auch 2025 gezielt für den Einsatz neuer Wasserstoff- und Elektrobusse ein und  stärkt damit die ökologische Modernisierung des öffentlichen Nahverkehrs im Sinne der Mobilitätswende“, so Christiane Auffermann, Stellvertretende Geschäftsführerin des NWL und designierte hauptamtliche Verbandsvorsteherin.

Deutschland hat in Sachen Elektro-Busse in Europa noch ordentlich Aufholbedarf. Besonders bei den Privatunternehmen dominieren noch immer die Verbrenner.

Fördermittel für bis zu 75 neue Elektrobusse

Der NWL stellt insgesamt zehn Millionen Euro bereit, um die Mehrkosten für Wasserstoff- und Elektrobusse mit bis zu 60 Prozent zu fördern. Damit können voraussichtlich rund 75 neue emissionsfreie Busse finanziert werden. Mit diesem Schritt unterstreiche der NWL, laut eigener Pressemitteilung, sein Engagement für nachhaltige Mobilität und den eigenen Anspruch, die Mobilitätswende aktiv und nachhaltig mitzugestalten.

Stadtwerke Münster benötigen 2025 keine Hilfe

Die Stadtwerke Münster schreiben erst für 2026 den Ankauf neuer Elekrtobusse aus. (Foto: Stadtwerke Münster)

Die Stadtwerke Münster fielen in diesem Jahr in keine Förderungslücke, da sie vorausschauend schon frühzeitig neue Busse für 2025 ausgeschrieben und dafür auch die Förderung beantragt hatten. Diese war genehmigt worden, so dass auf Anfrage der Redaktion der Stadtwerke-Pressesprecher Florian Adler antworten konnte: „Wir haben uns für 2025 bereits eine Bundesförderung für zwölf Gelenkbusse gesichert. Für 2026 haben wir noch keine Ausschreibung veröffentlicht. Sofern die Förderung also nur für 2025 gilt – so lese ich die Vorlage – werden wir sie aller Voraussicht nach nicht nutzen.“ Für das kommende Jahr kann es natürlich anders aussehen, so dass zukünftig auch die Stadtwerke Münster ihre Antriebswende über die Infrastrukturförderung gemäß §11 ÖPNVG NRW fördern lässt.

Dies alles ist derzeit noch in der Schwebe. Verhandlungen des oder der zukünftigen Verkehrsminister*in mit den Kolleg*innen aus den Bundesländern müssen dafür erst gesetzliche Grundlagen schaffen. Geschieht dies trotz riesiger zusätzlicher Investionsmittel des Bundes nicht, dann ist das Land NRW mit seinem Aufgabenträgern wie dem NWL erneut gefordert.

Walter von Göwels wird Aufsichtsrat bei der Eurobahn

CDU-Politiker aus Münster soll ZVM bei der vom NWL übernommenen Regionalbahn vertreten

Wenn es einen Politiker in Münster gibt, der als graue Eminenz des Öffentlichen Verkehrs gelten kann, dann ist dies spätestens seit vergangenem Montag der CDU-Kommunalpolitiker Walter von Göwels. Er erhielt ein weiteres Amt: Am 24. März 2025 tagte am Aasee in Münster die Verbandsversammlung des Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM). Unter anderem stand die Besetzung des Aufsichtsrates der kürzlich vom Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) erworbenen Regionalbahn „Eurobahn KG“ auf der Tagesordnung. Der Haupt- und Finanzausschusses der ZVM-Versammlung hatte den Münsteraner Walter von Göwels nominiert. Die Versammlung schickt den Vorgeschlagenen einstimmig als Vertreter des ZVM in den Aufsichtsrat der „Eurobahn KG“.

Walter von Göwels von der CDU Münster soll für den Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) in den Aufsichtsrat der Eurobahn KG einziehen. (Foto: CDU Münster)

Der Münstersche CDU-Kommunalpolitiker Walter von Göwels gehört nicht nur dem Rat der Stadt Münster an, sondern ist für diesen auch in den Ausschüssen für Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie für Verkehr und Mobilität, deren 2. Stellvertrender Vorsitzender er ist, sowie im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH, dessen Vorsitzender er ist, tätig. Zudem gehört er für den Rat der Stadt Münster den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (ZVM), dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) an. Bei seiner Wahl zum Vorsitzenden der ZVM-Versammlung im Dezember 2020 erklärte Walter von Göwels laut Webseite der CDU Münster: „Die kommunale Zusammenarbeit im Münsterland muss angesichts des demografischen Wandels und des Klimaschutzes den öffentlichen Verkehr auf der Schiene und der Straße als gemeinsames System umfassen.“

Eurobahn-Premiere in der Pfalz

1998 wurde die Eurobahn Verkehrsgesellschaft mbH & Co KG mit Sitz in Wachenheim an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) gegründet. Die Gesellschafter waren zunächst Via Générale de Transport et d’Industrie, ab 1999 ein Tochterunternehmen der staatlichen französischen SNCF, mit 60 Prozent und Rhenus mit Sitz in Holzwickede, die zum Rethmann-Konzern gehört, mit 40 Prozent.

Ab Ende Mai 1999 fuhr die Eurobahn auf der reaktivierten Donnersbergbahn, die in Rheinland-Pfalz von Alzey nach Kirchheimbolanden führt. Ein Jahr später trat die Eurobahn in Nordrhein-Westfalen auf den Fahrplan. Die Ravensberger Bahn und der Lipperländer von Bielefeld nach Rahden beziehungsweise nach Lemgo wurden fortan mit Zügen der Eurobahn bedient. Im selben Jahr wurde mit einem Tochterunternehmen in Sachsen Schienenpersonennahverkehr auf der Bahnstrecke von Freiberg nach Holzhau angeboten.

Nach nur drei Jahren wurde im September 2001 die Eurobahn Verkehrsgesellschaft zur Rhenus Keolis mit Sitz in Mainz. Dabei übernahmen die Südmünsterländer Rethmann-Tochter Rhenus aus Selm mit 51 Prozent die Mehrheit. Die französische Keolis erhielt 49 Prozent. Die Eisenbahnbetriebe Alzey, Bielefeld und Freiberg sowie Busbetriebe in Bad Kreuznach und Zweibrücken gehörten damals zu Rhenus Keolis mit rund 180 Mitarbeiter*innen.

Anfang Dezember 2007 wurde das Unternehmen in Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, die fortan unter dem Namen „eurobahn“ den Betrieb in Bielefeld organisierte, und Rhenus Veniro für den Rest geteilt. Keolis Deutschland übernahm bis 2017 weitere Bahnnetze in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Gebieten.

Eurobahn-Streckennetz am 10. Dezember 2017. (Foto: Keolis; © commons.wikimedia.org)

Vier Jahre später wurde die Eurobahn Opfer ihrer Tiefpreispolitik. Sie hatte in ihren Bewerbungen um Schienenstrecken auf Masse statt auf Preis gesetzt, so dass 2021 anhaltende Betriebsverluste zum Rückzug des Keolis-Mutterkonzern führten. Fortan hieß das Unternehmen „eurobahn GmbH & Co. KG“. Der NWL und andere öffentliche Aufgabenträger gaben dem „neuen“ Unternehmen verbesserte Verträge, so dass der Eisenbahnbetrieb möglichst verlustfrei weitergeführt werden könne. Zum Abschied stattete der französische Staatsbetrieb die Eurobahn mit zusätzlichem Kapital aus und übergab das Unternehmen an die Anwaltskanzlei Noerr, eine Wirtschaftskanzlei mit über 580 Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern an zehn Standorten in Deutschland. Deren Tochtergesellschaft „Team Treuhand“ übernahm die Gesellschafterstellung und suchte fortan einen neuen Eigentümer.

Krisen über Krisen schütteln die Eurobahn

Eurobahn wurde in den vergangenen Jahren für Fahrgäste nahezu zum Synonym für Fahrtausfälle. Schon 2016, also ein Jahr vor der größten Netzausdehnung des Unternehmens, wurde – begründet mit der personellen Situation – der Fahrbetrieb auf sechs seiner zehn SPNV-Linien eingeschränkt. Auch nach der Übernahme des Teutoburger-Wald-Netzes im Dezember 2017 gab es Probleme. So startete der grenzüberschreitende Betrieb zwischen dem niederländischen Hengelo und dem niedersächsischen Bad Bentheim erst zwei Monate später. Der NWL mahnte die Eurobahn deshalb im Februar 2018 wegen zu starken Einschränkungen mit Zugausfällen, zu geringerer Kapazität und zu schlechter Fahrgastinformation ab. Ende des Jahres kam schon die zweite Abmahnung, die sogar alle vier Eurobahn-Netze betraf.

Ab November 2018 musste aufgrund von Fahrzeugmangel bei der Eurobahn zwischen Minden und Nienburg ein Ersatzzug der Centralbahn AG eingesetzt werden. (Foto: Clic, CC BY-SA 4.0; © commons.wikimedia.org)

Am 26. Juli 2024 gab der NWL bekannt, dass auf der bisherigen Eurobahn-Linie RE 82 (Bielefeld nach Horn-Bad Meinberg beziehungsweise weiter bis Altenbeken) ab dem August bis zum Fahrplanwechsel im Dezember übergangsweise DB Regio Leistungen erbringen wird. Zunächst soll dies bis Dezember 2025 gelten. Ab September 2024 übernahm auch die Centralbahn AG erneut Zugleistungen der Eurobahn. So kamen beim Porta-Express bis Januar diesen Jahres alte, angemietet Triebzüge der Baureihe 425 aus dem Bestand der Deutschen Bahn (DB-Gebrauchtzug) für die Centralbahn zum Einsatz. Seit Februar 2025 und geplant bis Ende des Jahres nimmt im Auftrag der Eurobahn TRI Train Rental die Verkehrs auf der Linie RE 3.

Triebwagen 425 064 (angemietet von DB Gebrauchtzug und ohne Eurobahn-Logos), am ersten Einsatztag, dem 20. September 2024, im Bahnhof Nienburg (Weser). (Foto: Clic, CC BY 4.0; © commons.wikimedia.org)

900 Mitarbeiter*innen aus 26 Nationen

Eurobahn muss aufgepäppelt werden

Ende Januar diesen Jahres beschloss der NWL die Eurobahn zu übernehmen. Sie muss nun aufgepäppelt werden, was insbesondere durch die Gewinnung von zusätzlichem (Fahr-)Personal erfolgen muss. Der Autor dieses Artikels kommentierte am Tag des Beschlusses im Namen von Pro Bahn Münsterland die Übernahme der Eurobahn in die Öffentliche Hand in der WDR Lokalzeit positiv. „Mit einer zeitlich begrenzten Übernahme der Eurobahn durch den NWL können wir unseren Fahrgästen weiterhin verlässliche Verkehrsleistungen anbieten und geben gleichzeitig den Mitarbeitenden eine langfristige, sichere Perspektive“, verdeutliche am Jahresende 2024 der Geschäftsführer des NWL, warum der Ankauf durch den NWL notwendig sei. Festgelegt wurde das ein Aufsichtsrat bei der Eurobahn eingerichtet wird, der sich aus bis zu sieben Mitgliedern zusammensetzen soll. Der NWL darf bis zu zwei Mitglieder entsenden und die Mitgliedszweckverbände jeweils ein Mitglied. Der ZVM entschied sich für Walter von Göwels.

Werner Szybalski

Die Eurobahn – hier auf dem Weg von Münster nach Greven – fährt nun in öffentlicher Trägerschaft. (Foto: Werner Szybalski)

Zentralisierung im Nahverkehr auf der Schiene soll kommen

Landesregierung will Strukturreform im SPNV in diesem Jahr umsetzen

„Wir streben gemeinsam mit den Verkehrsverbünden und den Kommunen eine effizientere und einheitlichere Organisation des SPNV an“, heißt es im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der Grundlage für die aktuelle NRW-Landesregierung. Im September vergangenen Jahres veröffentlichte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Gutachten (Eckpunktepapier) mit Vorschlägen zur Reform der Organisation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) soll laut Pressemitteilung des Verkehrsministeriums „eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte beziehungsweise der mittleren und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Verkehrsunternehmen“ bleiben.

Die drei Aufgabenträger go.rheinland, NWL und VRR sollen zu einem einzigen Aufgabenträger für den SPNV zusammengeführt werden. Entsprechende Pläne wurden Anfang Februar 2025 von NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) vorgestellt. Dadurch, so Oliver Krischer, könnten zukünftig die Leistungen für den regionalen Schienenverkehr von einer zentralen Stelle ausgeschrieben und vergeben werden. Dies soll auch die Verhandlungsposition des Landes gegenüber den großen Verkehrsunternehmen stärken.

Pro Bahn NRW sieht Reform positiv

Der Fahrgastverband Pro Bahn in NRW sieht diese Plänen grundsätzlich positiv, wie es in einem noch nicht veröffentlichtem Positionspapier heißt: „Die Verschmelzung ermöglicht gleichzeitig eine Überarbeitung der Strukturen, Mitspracherechte, Aufgaben und Kompetenzen, um den ÖPNV zukünftig zeitgemäßer und höherwertiger gestalten zu können.“ Es könne ein ganz großer Wurf werden, so Pro Bahn, wenn nicht nur die landesweite Vergabe von SPNV-Verträgen betrachtet, sondern gleichzeitig auch das ÖPNV-Gesetz insgesamt nutzer- und fahrgastorientiert würde.

Pro Bahn NRW, im Bild die Vorständler Axel Sindram (v.l.n.r.), Detlef Neuß (zugleich Bundesvorsitzender), Rainer Engel und Andreas Schröder (Vorsitzender), setzt große Erwartungen in die SPNV-Strukturreform des Landes. (Foto: Werner Szybalski)

Was soll verändert werden?

Durch die drei Verbünde gäbe es derzeit „Ineffizienzen“: „S-Bahn-Takte sind nicht aufeinander abgestimmt. Es gibt viele Gremien und lange Entscheidungswege, die oft wichtige Entscheidungen unnötig verzögern“, kritisierte Anfang Februar diesen Jahres der NRW-Verkehrsminister im Interview mit WDR5. Deshalb wolle das Ministerium gemeinsam mit den drei Aufgabenträgern deren Zusammenlegung erarbeiten. NWL (Gebiet: Westfalen-Lippe ohne Ruhrgebiet), go.rheinland (Raum Köln, Bonn und Aachen) und VRR (Niederrhein und Ruhrgebiet) sind in NRW die entscheidenden Stellen für Planung und Organisation des Regionalen SPNV. Sie legen unter anderem fest, wo wann wie viele Züge fahren sollen. Nach der Planung werden die Bahnverbindungen ausgeschrieben. Verkehrsunternehmen bewerben sich um den Zuschlag zum Betrieb.

Aufgabenträger seien durch Dreiteilung in schwacher Position

Der britische National Express bedient zur Zeit die RE7 von Rheine über Münster, Hamm, Hagen, Soligen, Köln, Neuss nach Krefeld. (Foto: Werner Szybalski)

Oliver Krischer sieht die drei Aufgabenträger in einer schwachen Position gegenüber den Auftragnehmern. Zu ihnen gehören zum Beispiel die DB Regio NRW oder das britische Unternehmen National Express. Warum der Minister dieser Auffassung ist, wird nicht wirklich deutlich, auch wenn es natürlich erhebliche Abstimmungsprobleme zwischen den drei Aufgabenträgern in NRW gibt. Trotzdem stehen diese Drei ihrem drohenden Aufgabenverlust oder gar der ihrer Existenz nicht grundsätzlich negativ gegenüber. Der WDR berichtete, dass zum Beispiel der ehemalige NRW-Verkehrsminister und heutige VRR-Vorstandssprecher Oliver Wittke (CDU) glaube, dass es „der richtige Weg“ zu mehr Effizienz „im Sinne der Kunden“ und besserer Verhandlungsposition gegenüber den Regionalbahnunternehmen führe. Go.Rheinland teilte dem WDR mit, dass eine Neuverteilung der Aufgaben zwar auch Gefahren beinhalte, jedoch die Pläne des Ministeriums nachvollziehbar seien.

NWL fordert Beibehaltung von bewährten Strukturen und regionalen Kompetenzen

Laut Pressemitteilung vom 11. Februar diesen Jahres begrüßt auch der NWL „eine Vereinheitlichung wesentlicher Aufgaben des SPNV grundsätzlich“, wolle sich aber konstruktiv in den Umsetzungsprozess einbringen. Dabei sei den Mitgliedern des NWL (19 kommunale Gebietskörperschaften) wichtig, dass die kommunale Ebene weiterhin auch im SPNV ausreichende Berücksichtigung findet: „Wir sind offen für eine SPNV-Reform, die Synergien nutzt, ohne dabei bewährte Strukturen und regionale Kompetenzen zu schwächen.“

Gebiet des Aufgabenträgers Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). (Grafik: nwl-info.de)

Die Fusion der drei bestehenden SPNV-Aufgabenträger in kommunaler Trägerschaft, wobei die Verantwortung weiterhin bei den Kommunen liegen solle, und gleichzeitig eine effizientere Steuerung möglich wäre, sieht der NWL kritisch: „Der politische Diskurs in Westfalen-Lippe ist in diesem Punkt bereits offen und transparent geführt worden. Viele Stimmen haben sich gegen eine kommunale Trägerschaft ausgesprochen – mit dem Hauptargument, dass sich ein kommunaler Träger auf langfristige Entscheidungen zur Planung, Ausgestaltung und Organisation des SPNV einlassen und Verantwortung für Verträge mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren übernehmen muss. Eine dazu erforderliche Finanzierungszusage von Bund und Ländern ist aber nicht ansatzweise in dieser Laufzeit gegeben. Das Umlagerisiko für eine Kommune ist damit hoch, Finanzierungsspielräume sind angesichts schwieriger Haushaltslagen nicht gegeben. Gerade hier muss im politischen Diskurs ein zielführendes Angebot gemacht werden, die Erfüllung dieser Anforderung ist aus Sicht der NWL-Politik ein erfolgskritischer Faktor im Reformprozess.“

Bietet Chancen und birgt Herausforderungen

Eine Reform des SPNV bietet Chancen und birgt Herausforderungen, die aus Sicht des NWL die folgenden Aspekte zwingend berücksichtigen sollte:

  • Chance zur Effizienzsteigerung nutzen: Die Reduktion von Doppelstrukturen und eine bessere Koordinierung könnten Prozesse optimieren.
  • Herausforderung Regionale Spezifika berücksichtigen: Eine zentralisierte Struktur darf nicht dazu führen, dass regionale Bedarfe und Besonderheiten in den Hintergrund treten.
  • Chance zur Fahrgastorientierung: Eine Reform darf nicht auf eine reine Verwaltungsstrukturreform hinauslaufen, sondern muss sich an einer spürbaren Verbesserung für die Fahrgäste orientieren.
  • Herausforderung bei Unsicherheit in der Mitarbeiterschaft: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bestehenden Organisationen müssen Klarheit über ihre berufliche Zukunft erhalten, um Unsicherheiten zu vermeiden.

Der NWL wird sich in den Entwicklungsprozess des Ministeriums konstruktiv und sachlich einbringen, um idealerweise im Zuge der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes auch Lösungen für die Herausforderungen entwickelt und die Chancen bestmöglich realisiert werden. 

Fahrgastverband stellt Forderungen

Die DB Regio NRW ist ein großer Akteur im SPNV in Nordrhein-Westfalen. Im Bild die RB64 von Enschede nach Münster beim Stop in Gronau. (Foto: Werner Szybalski)

Für Pro Bahn NRW wird die Zusammenlegung der Aufgabenträger für diese zu mehr Marktmacht und damit mehr Durchschlagskraft bei allen Aspekten der Infrastruktur und Qualität führen. Um den ganz großen Wurf zu schaffen, fordert der Fahrgastverband:

  • Der neue Aufgabenträger sollte den öffentlichen Verkehr als wichtigen Faktor der der Landes- und Strukturentwicklung aktiv gestalten können. Weiterhin muss der neue Aufgabenträger seine Fahrgastfreundlichkeit in vielen Bereichen steigern.
  • Lösungsorientiertere Zusammenarbeit des neuen Aufgabenträgers mit Kommunen und Einführung einer Ebene regional verorteter, beratender Gremien.
  • Überwindung des Spannungsfeldes zwischen zentraler Entscheidung und lokaler Mitwirkung durch geeignete regionale schlanke Strukturen, die von unten nach oben Einfluss nehmen, aber nicht blockieren können.
  • Zusammenlegung der SPNV-Aufgabenträger mit landesweit harmonisierter Struktur und Tarifen.
  • Mitwirkung der Fahrgastverbände und anderer Nutzerinteressen in allen Gremien.
  • Transparenz durch Öffentlichkeit aller Sitzungen, Vorlagen und Dokumente (ausgenommen Wettbewerb und Personelles).

Damit geht der Fahrgastverband mit seinen Vorstellungen offensichtlich weit über die ursprünglichen Ideen der Landesregierung hinaus. Es wird sicherlich noch sehr interessant, was Verkehrsministerium und die Landespolitik bis zur Verabschiedung der Strukturreform für den SPNV in Nordrhein-Westfalen diskutieren wollen. Nur die Aufgabenträger zusammenzulegen, um eine bessere Verhandlungsposition bei Vergaben zu erhalten, ist vermutlich nicht den Aufwand wert, der bislang schon betrieben wurde.

KOMMENTAR

Nahverkehr auf der Schiene muss nicht profitieren

Die geplante Strukturreform wird sicherlich die Position des einen Aufgabenträgers gegenüber den SPNV anbietenden Unternehmen verbessern. Ob zugleich auch Verbesserungen für die Nutzer*innen sowie für die kommunalen Gebietskörperschaften, die ins finanzielle Risiko eingebettet werden könnten, entstehen, darf zur Zeit kritisch hinterfragt werden. Dies hat der NWL mit seinen Verbandsvertreter*innen zweifelsfrei deutlich gemacht. Natürlich wäre es sehr wünschenswert, wenn der Fahrgastverband Pro Bahn von Landesverwaltung, dem oder den Aufgabenträgern und den Landespolitiker*innen nicht nur gehört würde, sondern mit seinen Vorschlägen im neuen Gesetz Beachtung fände. Anderenfalls ist keineswegs gewährleistet, dass der Schienenpersonennahverkehr in NRW von der Strukturreform – auch für die Nutzer*innen – profitiert. Werner Szybalski