LEG am Berg Fidel enteignen

Die Party auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ist vorbei. Die 2008 an den amerikanischen Hedgefond „Whitehall“ verkauften 690 WGM-Wohnungen am Berg Fidel sind inzwischen rund 50 Jahre alt. Deshalb sind natürlich einige Renovierungen in den Häusern notwendig. Immer wieder mussten der WDR, die Westfälischen Nachrichten und andere von unhaltbaren Zuständen im LEG-Bestand am Berg Fidel berichten. Vor Ort ist die LEG-Mieter*Innen-Initiative Münster und insbesondere Berg Fidel solidarisch für den Stadtteil mit seinen rund 5000 Mieter*innen und Eigentümer*innen aktiv.

Trotzdem hat der Vorstand der LEG Immobilien SE, so heißt heute das börsennotierte Unternehmen, dem die WGM-Wohnungen am Berg Fidel gehören, kürzlich mitgeteilt: Die LEG wird nicht nur die ausstehenden, dringend notwendigen Renovierungen am Berg Fidel sondern auch die Modernisierungen, deren Kosten nach Abschluss durch Mieterhöhungen auf die Bewohner:innen umgelegt werden, nicht mehr durchführen. Dies ist ein (leider) von renditeorientierten, börsennotierten Wohnungskonzernen aktuell bekanntes Verhalten, was in der Regel auf den Verkauf der Wohnungen ausgerichtet ist.

Der Aktienkurs der LEG ist total abgestürzt. Im Vorjahr noch über 120 € wert, war im März 2023 eine LEG-Aktie für weniger als 50 € an der Börse zu haben.

Die LEG-Wohnungen am Berg Fidel müssen enteignet wer- den, um einen gerechten Kaufpreis für die vom Eigentümer vernachlässigten Wohnen zu bekommen. Idealerweise wer- den die Wohnungen an eine massgeblich durch die Bewohner:innen getragene selbstbestimmte Wohnungsgenossenschaft, die finanziell von der Stadt Münster, dem Land NRW und auch dem Bund unterstützt werden muss, übertragen. Dieses Modell funktioniert in Wien seit über 100 Jahren.

Nicht nur die Wohnungen im jüngsten Stadtteil Münsters sind ein wachsendes Problem. Das gesamte Viertel wird von Wirtschaft und Stadt vernachlässigt. Schon jetzt wurde bekannt, dass ab 2024 „tote Hose“ im Schatten des modernisierten Preußenstadions sein wird, denn der Pachtvertrag von „Nah und frisch“, dem Nahversorger in Berg Fidel, läuft aus und soll laut LEG vom aktuellen Betreiber nicht verlängert werden.

Nun sind alle Bewohner:innen des Quartiers Berg Fidel gefordert. Sie müssen aktiv werden, um die Wohnungen in die eigene Hand zu bekommen und für das Viertel eine Zukunft schaffen – selbstbestimmt und solidarisch.

Wir, die Münsterliste – bunt und international e.V., kämpfen für bezahlbares und gutes Wohnen in Münster. Für die LEG-Wohnungen am Berg Fidel bedeutet dies, dass sie, analog zum erfolgreichen Bürgerbegehren in Berlin, gemäß § 14 (3) GG durch das Land NRW enteignet werden müssen.

Kommt zur Kundgebung und Demonstration „LEG enteignen – Stadtteil erhalten“ am Mittwoch, dem 17. Mai 2023, um 17 Uhr am Berg Fidel.

Verstoß gegen verlagsinternes Vergütungssystem?

Gibt es ein Mitbestimmungrecht bei freiwilligen Gehaltszulagen

Hat der Betriebsrat eine Mitbestimmung, wenn der Arbeitgeber neuen Mitarbeiter*innen in der höchsten Gehaltsstufe zusätzlich freiwillige Gehaltszulagen zahlt? Und widerspricht es der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit, wenn der Arbeitgeber seinen Bestandsmitarbeiter*innen (also bereits im Unternehmen angestellten) diese nicht gewährt?

Diese Fragen standen am Mittwoch beim Gütetermin zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Münster im Fokus. Der Betriebsrat der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG (Westfälische Nachrichten) hatte einer derartigen Eingruppierung eines neu eingestellten Redakteurs in der höchsten Gehaltsstufe nicht zugestimmt, weil er bei diesem Präzedenzfall einen Verstoß gegen das verlagsinterne Vergütungssystem geltend machte. Der Arbeitgeber hatte deshalb ein Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet. Am Ende des Gütetermins nahm der Betriebsrat zwar – nicht überraschend – seine Zustimmungsverweigerung zurück. Doch der Arbeitgeber musste sich zu Recht die Frage gefallen lassen, warum er dann seinen Bestandsredakteur*innen derartige Zulagen stets verweigert hat und wird ihnen das wohl erklären müssen.

Enorme Unzufriedenheit im Verlag

Der Aschendorff-Verlag ist schon vor Jahren aus der Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften einseitig ausgestiegen, was zu deutlich niedrigeren Gehältern als im Tarif geführt hat und inzwischen enorme Unzufriedenheit im Verlag zur Folge hat. „Es mag deshalb zunächst paradox klingen, dass der Betriebstrat nun einer Zulage zur höchsten Stufe für Redakteur*innen bei einer Neueinstellung nicht zugestimmt hat“, sagte der Betriebsratsvorsitzende, Kristian van Bentem, im Gütetermin. „Aber der Betriebsrat hat die Zustimmung nicht deshalb verweigert, weil er nicht möchte, dass der neue Redakteur so viel verdient. Denn er bekommt mit dieser Zulage oberhalb der höchsten Vergütungsstufe bei Aschendorff sogar noch viel zu wenig. Schließlich liegt er damit rund 550 € unterhalb der im Vergleich anzusetzenden tariflichen Vergütung, die eigentlich der Maßstab sein sollte“, betonte der BR-Vorsitzende.

Vergütungswillkür im Unternehmen

Es gehe stattdessen um Vergütungswillkür in Unternehmen, die untertarifliche Löhne zahlen. Was der Arbeitgeber mache, widerspreche dem Gebot der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit. Verdienten Bestandsredakteur*innen verweigere der Arbeitgeber höhere Gehälter mit der Argumentation, dass sie ja bereits die höchste Stufe im Vergütungssystem von Aschendorff erreicht hätten und frei verhandelte höhere Gehälter (FV) nur für Redaktions- und Ressortleiter oder als Funktionszulagen für zusätzliche Tätigkeiten möglich seien. Nun zahle der Arbeitgeber aber entgegen dieser von ihm selbst intern stets vorgebrachten Argumentation einem von extern neu eingestellten Mitarbeiter durch Zahlung einer Zulage faktisch sehr wohl ein höheres FV-Gehalt, weil dieser das eben verlange. Das sei natürlich erfreulich. Dann solle Aschendorff dies aber bitte auch seinen verdienten Bestandsmitarbeiter*innen gewähren. „Die wollen das nämlich auch.“

Ansgar Breulmann (l.) und Kristian van Bentem vom Betriebsrat der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG (u.a. Westfälische Nachrichten) im Arbeitsgericht Münster. (Foto: Werner Szybalski)

„Arbeitnehmermarkt“ mit sehr guter Verhandlungsposition für neue Redakteure

Der Richter erklärte, dass dies die Folge der allgemeinen Entwicklung zu einem „Arbeitnehmermarkt“ sei. Lohnungerechtigkeit gebe es inzwischen weniger innerhalb der Betriebe als neuerdings vor allem zwischen bereits angestellten und neu angestellten Mitarbeitern, die höhere Gehälter fordern. Rechtlich sei es aber so, dass der Betriebsrat bei der Zahlung freiwilliger Zulagen nicht in der Mitbestimmung sei. Der Arbeitgeber dürfe diese nach eigenem Ermessen gewähren.

„Wir nehmen die Einschätzung des Gerichts […] positiv und erfreut zur Kenntnis“

Kristian van Bentem, Betriebsratsvorsitzender Aschendorff Medien GmbH & Co. KG

Für den Betriebsrat wurde daraufhin die Rücknahme der Zustimmungsverweigerung zur Eingruppierung erklärt. „Wir nehmen die Einschätzung des Gerichts, dass der Arbeitgeber sehr wohl derartige Zulagen zahlen kann, die letztlich zu einem FV-Gehalt führen, sogar positiv und erfreut zur Kenntnis“, sagte der Betriebsratsvorsitzende. „Denn wir gehen natürlich davon aus, dass der Arbeitgeber auch Bestandskolleg*innen entsprechende Zulagenwünsche künftig nicht mehr mit der Begründung ablehnen wird, sie hätten doch schon die höchste Stufe erreicht“, betonte er und stellte fest: „Das ist eine gute Nachricht für unsere Bestandskolleg*innen – und hoffentlich der erste Schritt zurück in den Tarif.“

Info-Stele erinnert an Friedensdenkmal

Installation soll Friedensgedanken stärken

Wo heute eine Reihe von Kriegerdenkmalen steht, schmückte von 1905 bis 1942 eine Statue der altgriechischen Friedensgöttin Eirene den Promenadenring. Aus Anlass der Jubiläums „375 Jahre Westfälischer Frieden“ erinnert die Stadt mit einer Informations-Stele am ehemaligen Standort am Kanonengraben an das einzig bekannte Friedensdenkmal seiner Zeit im Deutschen Reich. Die Stele zeigt ein Foto des nicht mehr existierenden Denkmals und gibt weitere Informationen dazu. Durch die „Sichtbarmachung des alten Friedensdenkmals“ soll der Friedensgedanke gestärkt werden.

Sichtbarmachung des alten Friedensdenkmals

Im Jahr 2018 stellte ein Antrag der SPD-Ratsfraktion die Frage, ob an diesem „historischen Standort (…) ein modernes Denkmal für Frieden und zur Erinnerung an den besonderen Charakter Münsters als Friedensstadt errichtet werden“ könne. Nach intensiven Beratungen in den politischen Gremien beschloss die Bezirksvertretung Mitte dann Anfang 2022 einstimmig, den Friedensgedanken durch die „Sichtbarmachung des alten Friedensdenkmals“ zu stärken. Das Stadtarchiv wurde mit der Umsetzung beauftragt.

„Wir leisten als BV-Mitte einen sichtbaren Beitrag zum Friedensjahr.“

Bezirksbürgermeister Dr. Stephan Nonhoff

Der Entwurf für die Info-Stele stammt – wie für die Stelen an den benachbarten Kriegerdenkmalen – aus dem Design-Büro Arndt & Seelig (Bielefeld). Während die Kriegerdenkmale mit ihren versetzt angeordneten anthrazitfarbigen Blöcken und ihrer gebrochenen Linienführung die heute weitgehend kritische Einstellung zu den heroisierenden Monumenten andeuten, leuchtet die Info-Stele am ehemaligen Friedensdenkmal hell und ungebrochen. „Wir leisten als BV-Mitte mit der Informations-Stele einen sichtbaren Beitrag zum Friedensjahr“, sagt Bezirksbürgermeister Dr. Stephan Nonhoff.

Bildhauer Wilhelm Bolte gewann Gestaltungswettbewerb

Bereits 1898 regte der Verband deutscher Geschichts- und Altertumsvereine an, mit einem Denkmal an den 250. Jahrestag des Westfälischen Friedensschlusses von 1648 zu erinnern. Der Verschönerungsverein – eine bürgerschaftliche Initiative, die sich um die Pflege des Stadtbilds bemühte – griff die Idee auf und führte einen Gestaltungswettbewerb durch, den der Münsteraner Bildhauer Wilhelm Bolte gewann.

Dr. Peter Worm (l.) und Phillip Erdmann (r.) vom Stadtarchiv Münster präsentieren gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Stephan Nonhoff und Marita Otte, Mitglied aus der Bezirksvertretung Mitte, die neue Info-Stele zum ehemaligen Friedensdenkmal. (Foto: Stadt Münster)

Sein Entwurf zeigte die zweieinhalb Meter hohe Friedensgöttin Eirene auf einem Sockel mit erhobenem Ölzweig als Zeichen des Friedens. Das Denkmal wies insgesamt eine Höhe von 4,65 Meter auf. Am Fuß des Sockels legte ein Reitersoldat seine Waffen nieder. Die Einweihung fand am 1. Juli 1905 statt. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Denkmal für die Herstellung von Waffen und Munition eingeschmolzen. Anders als die im Krieg zerstörten Kriegerdenkmale wurde das Friedensdenkmal nach dem Weltkrieg nicht wiederaufgebaut.

Studie „Mobilität in Deutschland“

ZVM beteiligt sich an bundesweiter Datenerhebung

Auch im Münsterland werden, wie der ZVM in einer Pressemeldung mitteilt, in den kommenden Monaten und bis zum Frühjahr kommenden Jahres zahlreiche Haushalte zu ihrem individuellen Mobilitätsverhalten befragt. Die Interviews führt das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Bonn, im Rahmen der Studie „Mobilität in Deutschland“ (MiD) durch. In dieser Erhebung werden zwischen April 2023 und Mai 2024 rund 185.000 Haushalte bundesweit befragt. Die Untersuchung ist ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vieler Bundesländer, Städte und Gemeinden sowie zahlreicher regionaler Verkehrsverbünde und -betriebe. Auch der Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) ist an der Untersuchung beteiligt und hat die regionale Stichprobengröße erhöht, um detaillierte Aussagen für das Münsterland zu erhalten.

Größte Verkehrserhebung in Deutschland

Die MiD 2023 liefert als größte Verkehrserhebung in Deutschland nicht nur bundesweit, sondern auch im Münsterland eine wichtige Grundlage für die Verkehrsplanung. Geschätzt werden insgesamt über eine Million Wege von etwa 370.000 Personen erfasst. Dazu wird jeweils ein Berichtstag den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgegeben. Insgesamt sind alle Tage gleichmäßig über zwölf Monate verteilt. So werden saisonale und wochentägliche Schwankungen im Verkehrsgeschehen in der Studie vollständig berücksichtigt.

Neben der aktuellen Erfassung der Alltagsmobilität, liefert die Studie Erkenntnisse zu verschiedenen aktuellen Themen rund um den Verkehr. Dazu zählen Homeoffice-Wirkungen, Anforderungen im Fuß- und Radverkehr, Entwicklungen im öffentlichen Verkehr wie durch das Deutschlandticket. Ebenso dazu gehören Entwicklungen im Autoverkehr wie beispielsweise die Nutzung von Elektrofahrzeugen. Nicht zuletzt befasst sich die MiD mit Umweltwirkungen und
unserem CO2-Fußabdruck im Verkehr. Auch die Mobilitätsteilhabe von gehandicapten Personen wird untersucht.
Die Auswahl der bundesweit rund 185.000 Haushalte für die Befragung erfolgt nach einem Zufallsverfahren. Die Interviewerinnen und Interviewer von infas führen im ersten Schritt ein Haushaltsinterview durch. Möglich ist aber auch eine Online-Teilnahme oder das Ausfüllen eines Papier-Fragebogens.

Danach werden alle Haushaltsmitglieder einzeln gebeten, an je einem Berichtstag sämtliche Wege zu erfassen. Auch dies kann online, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Die vom Bundesministerium initiierte Studie unterliegt den strengen Datenschutzbestimmungen für die Umfrageforschung. Die Teilnahme ist freiwillig und die Angaben der Befragten werden ausschließlich anonymisiert genutzt. Auf der Webseite sind vertiefende Informationen zur Studie zu finden.

Hintergrundinformationen zur MiD

Die zentrale Aufgabe der MiD 2023 bestehet darin, so der ZVM, repräsentative und verlässliche Informationen zur Soziodemografie von Personen und Haushalten und ihrem Alltagsverkehr (zum Beispiel Wege nach Zwecken und Verkehrsarten) für ein ganzes Jahr zu erhalten. Die Studie bietet aktuelle Datengrundlagen zu wichtigen Einflussgrößen der Mobilität und bildet die Basis für Verkehrsmodelle. Nicht nur für die Verkehrsplanung, Forschung und das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse sind die Ergebnisse von Bedeutung, auch für konkrete politische Entscheidungen im Verkehrssektor liefern sie unverzichtbare quantitative Hintergrundinformationen.

Insgesamt werden zwischen April 2023 und Mai 2024 über 185.000 Haushalte befragt. Davon entfallen 40.000 auf den Auftrag des BMDV. Über 140.000 befragte Haushalte werden von den regionalen Partnern finanziert. Die MiD stellt damit nicht nur bundesweit, sondern auch regional eine wichtige Grundlage der Verkehrsplanung dar.

Die MiD wurde bereits in den Jahren 2002, 2008 und 2016 erhoben. Jetzt (2023/2024) wird die Mobilität in Deutschland erneut durchgeführt. Erste Ergebnisse werden ab Ende 2024 zur Verfügung stehen.

Ablauf der Erhebung

Die Teilnehmer der MiD werden mittels einer Stichprobe auf Basis von Einwohnermeldedaten aus über 1.000 bundesweit verteilten Gemeinden oder Zufallsauswahlen von Telefonnummern ermittelt. Die Erhebung beginnt mit einem Haushaltsinterview: Ein Mitglied des per Stichprobe ausgewählten Haushalts wird zunächst allgemein zu seinem Haushalt befragt. Diese kurze Erhebung kann per Telefon oder online oder schriftlich erfolgen. Hierbei wird unter anderem die Zahl der Haushaltsmitglieder erfasst.

Im Anschluss erhalten sämtliche Haushaltsmitglieder Erhebungsunterlagen, mit denen sie durchgeführte Wege für jeweils einen Berichtstag erfassen können. Dieser wird per Zufallsauswahl fest von infas vorgegeben. Die Tage werden über die gesamte Stichprobe so verteilt, dass zu jedem Tag im Jahr (Arbeitstag, Wochenende, Feiertag, Ferienzeit) gleichmäßig viele Erfassungen vorhanden sind. So wird die Mobilität eines ganzen Jahres inklusive der saisonalen Schwankungen erhoben. Jedes einzelne Haushaltsmitglied wird dementsprechend gebeten, für den vorgegebenen Tag alle Wege, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (auch zu Fuß), anzugeben. Auch wenn überhaupt keine Wege zurückgelegt wurden, soll dies berichtet werden. Mit der Rückmeldung möglichst aller Haushaltsmitglieder ist deren jeweilige Teilnahme an der Studie abgeschlossen.