Empörung beim Wohnungsrat Münster
Münster. Auf Initiative der NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach und ihres bayrischen Kollegen Christian Bernreiter hat am 11. Juni diesen Jahres die Sonder-Bauministerkonferenz beschlossen, der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen „strikte Grenzen zu setzen“. Vor wenigen Tagen (2. Juli) ist die Bundesregierung diesem Vorstoß gefolgt und hat beschlossen, ein Gesetz zu erarbeiten, das die Vergesellschaftung von Wohnraum durch die Bundesländer verbieten soll.

Angriff auf den demokratischen Willen
„Wir sind empört. Dieser Angriff auf den demokratischen Willen der Menschen in Berlin und die Mieter:innen – auch in Münster – muss abgewehrt werden“, erklärte Joachim Hetscher vom Kulturverein Frauenstraße 24, der aktuell mit Vertreter:innen verschiedenster lokaler Gruppen die Gründung des Wohnungsrates Münster vorantreibt. Hetscher betonte: „Die Vergesellschaftung von Kapitalunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen im Bestand ist in Berlin per erfolgreichem Volksentscheid – initiiert von „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ – 2021 von fast 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner beschlossen worden. Auch wir in Nordrhein-Westfalen warten auf das Berliner Gesetz, um Vergleichbares in Düsseldorf umzusetzen.“
Martin Luy vom Wohnprojekt Drubbel unterstützte Hetscher in der Einschätzung der Rechtswidrigkeit der geplanten Gesetzesinitiative der Bundesregierung: „Dies ist klar verfassungswidrig. Sowohl gegenüber dem § 15 des Grundgesetzes als auch gegenüber der Berliner Landesverfassung.“
Werner Szybalski von der LEG-Mieter:innen-Initiative Münster, Erstunterzeichner des breiten Widerstands „Wohnraumvergesellschaftung bundesweit umsetzen“, verdeutlichte: „In Münster ist besonders stark die LEG vertreten. Sie besitzt über 6000 Wohnungen in der Stadt. Aber auch der größte deutsche Wohnungskonzern, Vonovia aus Bochum, ist sehr präsent in der Domstadt, die sich offiziell sehr offen für Immobilieninvestitionen durch Kapitalunternehmen zeigt. Dies führt mit zu den hohen und weiterhin stark steigenden Mieten in Münster. Die Vergesellschaftung ist ein demokratischer Hebel zur Begrenzung der Macht dieser Konzerne.“
„Blankoscheck für Mieterhöhungen“
Während Joachim Hetscher in dem Gesetz einen „Blankoscheck für Mieterhöhungen“ sieht, befürchtet Szybalski insbesondere einen Verlust an Wohnkomfort: „Die LEG, aber auch andere börsennotierte Vermieter, schütten sehr hohe Dividenden aus. Dies ist nur möglich, weil zur Zeit auf Modernisierungen und insbesondere Instandsetzungen verzichtet wird. Das Problem der ständigen Mieterhöhungen würde sicherlich verschärft werden, ist aber auch heute schon auf zweifelhafte Maßnahmen der Vermieter gestützt.“ So würden bei der LEG Immobilien SE angebliche Wohnwertvorteile außerhalb des offiziellen Mietspiegels der Stadt mit drei Prozent auf die Miete aufgeschlagen. Auch würde immer wieder versucht, statt den Mietspiegel als Grundlage zu nehmen einfach eigene super teure Vergleichswohnungen in Münster als Mietpreistreiber zu verwenden.
Wohnen ist ein Menschenrecht
„Wohnen ist ein Menschenrecht. Der Umgang mit diesem Menschenrecht wird heute auch in Münster überwiegend dem Kapitalmarkt überlassen. So steht nicht die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sondern die Gewinnerzielung im Vordergrund“, analysiert Sigrid Bürger vom Wohnprojekt „Grüner Weiler“ in Gievenbeck die Situation in der westfälischen Metropole. Dagegen wollen die Stadtteilorganisationen, Mietervereinigungen und Wohnprojekte im Wohnungsrat Münster gemeinsam streiten: „Statt noch mehr Macht für Immobilienkonzerne brauchen wir mehr gesellschaftliche Kontrolle, damit alle Menschen eine sichere und bezahlbare Wohnung haben.“
Die offene Gruppe „Wohnungsrat Münster i.Gr.“ trifft sich an jedem ersten Sonntag um 11 Uhr in der Frauenstraße 24. Für Samstag, den 17. Oktober 2026, plant der Wohnungsrat im Südviertelhof einen wohnungspolitischen Ratschlag für Münster. Kontakt: Kulturverein Frauenstraße24, Email: f24@f24-kultur.de.