• Sa. Okt 12th, 2024

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Infos über und von Werner Szybalski (Münster)

Vor gut eineinhalb Jahren gründete Werner Szybalski die LEG-Mieter*innen-Initiative in Münster. Neben unzähligen nachbarschaftlichen Beratungen und vielen Informationsständen und -versammlungen in LEG-Wohnkomplexen standen Mitglieder der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster auch schon vier Mal vor Richtern des Amtsgerichts. Jedesmal hatte der Vermieter geklagt – jedesmal gingen die Mieter*innen als Gewinner*innen aus dem Amtsgerichtsverfahren.

„Es gab ein Urteil zugunsten eines Mieters, einen Vergleich, der praktisch alle Forderungen der Mieterin anerkannte und zwei Mal zog die LEG die Klage zurück. Vier Gerichtsverfahren – vier Erfolge. Mehr geht nicht“, zeigte sich Werner Szybalski am Freitag (24. Juli) bei einem Pressegespräch über den jünsten Erfolg von Ursula Schmidt aus der kleinen Bahnhofstraße in Münster sehr zufrieden.

Der 73-jährigen Münsteranerin, die seit 1972 in der Wohnung lebt, war direkt mit der Gründung der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster von der LEG fristlos die Wohnung gekündigt worden. Ursula Schmidt wurde Gründungsmitglied der LEG-Mieter*innen-Initiative und wehrte sich mit Unterstützung des neuen Vereins, der ihr den engagierten Rechtsanwalt Paul Demel besorgte.

Am Freitag lud Ursula Schmidt zum Pressegespräch und verkündete gegenüber den Westfälischen Nachrichten: „Ich hoffe, dass auch andere Mieter den Mut finden, sich zu wehren!“ Auch im Lokalradio Antenne Münster war sie zu hören.

Ursula Schmidt (2.v.r.) wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen die LEG. Sie wurde dabei von Susanne Grimme (Mieterbund Münsterland), Anwalt Paul Demel und Werner Szybalski (LEG-Mieter*innen-Initiative / r.), unterstützt. (Foto: Lothar Hill)

Im Gerichtsstreit zwischen Ursula Schmidt und der LEG kamen verschiedene Dinge zusammen: Neben der Wohnung der Mieterin war ein Haus abgerissen worden, weshalb Ursula Schmidt die Miete gemindert hatte, denn der Baustellenlärm raubte ihr und ihren Nachbarn die Nerven. Zudem gab es eine Mieterhöhung für eine Modernisierung, die nie abgeschlossen wurde, und auch die Nebenkostenabrechnungen stimmte nicht. Es wurden der Mieterin Kosten in Rechnung gestellt, die im Mietvertrag von 1972 nicht aufgeführt sind.

Anfang 2019 kündigte die LEG ihr die Wohnung fristlos, falls sie die gekürzte und erhöhte Miete nicht innerhalb einer Woche zahlen würde. Ursula Schmidt lieh sich Geld, überzog ihr Konto und beglich die Forderungen unter Vorbehalt.

Ursula Schmidt wendete sich auch an den Mieterbund und ihr Anwalt reichte eine Geegenklage beim Amtsgericht Münster ein. Nun der Vergleich, der laut Paul Demel „98 Prozent der Forderungen von Frau Schmidt erfüllt“. Die LEG zahlt ihrer Mieterin 4.148,13 Euro zurück. Die Dachrinnenreinigung muss Ursula Schmidt nicht zahlen und die Moderniesierungs-Mieterhöhung ist auch nicht fällig. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die LEG.

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