Tausende aufständische Orte

Wie die Klimakatastrophe gestoppt werden kann

„Die bösen Großkonzerne“ oder „der (fossile) Kapitalismus sind schuld“- in der Klimabewegung herrscht die Vorstellung vor die Klimakatastrophe sei „aus der Gier einiger Weniger“ entstanden oder der Staat müsse den (fossilen) Kapitalismus eindämmen oder abschaffen, um sie zu stoppen.

Diese Vorstellungen sind nicht nur anschlussfähig an antisemitische Weltbilder, nein sie führen schnell in eine noch autoritärere Gesellschaft in der entweder Staat und Unternehmen oder nur der Staat den Ressourcenverbrauch der gesamten Bevölkerung überwacht. Dagegen richtet sich ein Vortrag, der von Ende Gelände Münster organisiert wird. Er findet am Sonntag, dem 13. April 2025, um 17:30 im SpecOps (Aegidimarkt 5) statt. Im Beitrag wird aufgezeigt, wie der anarchistische Umgang mit der Klimakatastrophe aussieht.

Wie eine anti-autöritäre Klimarevolte aussehen kann

Der Vortrag ist in zwei Teile gegliedert: Aufzeigen der Ursachen von Klimakatastrophe und Mitweltzerstörung beziehungsweise Perspektive zur Enteignung von Staat und Kapitalismus.

Wie eine antiautoritäre Klimarevolte aussehen kann, wird nicht nur Gegenstand des Vortrages sein, sondern ist auch Inhalte der Fotoausstellung „Bewegungen für Klimagerechtigkeit“ von Tim Wagner, die mit dem Vortrag eröffnet wird. Sie wird bis Ende Mai im Café-Bereich des SpecOps zu sehen sein.

Bilder von Aktionen der Klimabewegungen

Die Fotografien von Tim Wagner entstanden zwischen 2015 und 2023. Sie zeigen die Aktionen der Klimabewegungen, die stets an den Konfliktlinien der Gesellschaft stattfinden. Die Bilder sind sowohl aktiver Teil der Bewegungsgeschichte, ermöglichen aber auch einen kritischen Blick auf die visuelle Rezeption der Bewegungen. Die Fotoausstellung umfasst vier Schwerpunkte:

  1. Proteste von Ende-Gelände gegen den Braunkohletagebau (2015 – 2022)
  2. Besetzung und Räumung Hambacher Forst (2018)
  3. Protest gegen die A 49 und Besetzung Dannenröder Wald (2020)
  4. Zerstörung des Ortes Lützerath im Rheinland (2021 – 2023)

Im Anschluss an die Anti-Atom-Bewegung entwickelte sich ab 2015 eine neue Klimabewegung, welche den Abbau von Kohle zur Energiegewinnung in Frage stellte. Mit spektakulären Massenaktionen des zivilen Ungehorsams, bei denen Braunkohletagebaue und Wälder besetzt wurden, rückten sie den Kohleausstieg ins öffentliche Bewusstsein. Tim Wagner wurde zu einem solidarischen Begleiter dieser Bewegung und versuchte Ihre Aktionen fotografisch zu dokumentieren. So entstand ein umfangreiches Fotoarchiv – eine Bildersammlung der Bewegung. Wagner hat eine Wanderausstellung zusammengefasst, die eine Rückschau auf die Proteste bietet, die erfolgreich zum Kohleausstieg beigetragen und zudem gesellschaftliche Veränderungen angestoßen haben.

Der Vortrag und die Ausstellung sind Teil der Veranstaltungsreihe „1000 widerständige Orte“.

Versammlungsgesetz soll verschärft werden

„Gemeinsam der Kriminalisierung unseres Protests entgegentreten!“

Am Freitag (18. Juni) wird ab 18 Uhr auf dem Domplatz in Münster gegen die „Kriminalisierung des Protests“ demonstriert. Unter dem Motto „NRW-Versammlungsgesetz stoppen!“ rufen verschiedene Gruppen, ein Bündnis aus Klimabewegung, Antifa und weiteren linken Gruppen, zur Teilnahme auf, denn „das neue Versammlungsgesetz in NRW sei ein harter Angriff auf die Versammlungsfreiheit und ein gezielter Schlag in Richtung des notwendigen emanzipatorischen und solidarischen Aufbegehrens der Bewegungen.“ Die Sache mit der Klimabewegung würde dem Staat zu heikel – denn es ginge ums Ganze, heißt es im Aufruf zur Demonstration: „Das geplante neue Versammlungsgesetz soll den entschlossenen Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung ausbremsen und Protestformen des zivilen Ungehorsams verunmöglichen. Angesichts der Klimakatastrophe, auf die wir zusteuern, ist unser Handeln aber legitim und notwendig.“

NRW-Landesregierung plant Verschärfung des Versammlungsrechts

Anfang 2021 hat die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen den Entwurf für ein eigenes Versammlungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf sowie ein Entwurf der SPD-Fraktion wurden am 6. Mai 2021 in den Ausschüssen für Inneres und Recht des Landtags NRW diskutiert. Der Entwurf der Landesregierung stellt für das „Bonner Bündnis gegen Rechts“ (BBGR) einen „nicht hinnehmbaren Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ dar. Obwohl die geplanten Neuerungen vorgeblich einer besseren Handhabe rechter Aufmärsche dienen sollen, erschweren sie hauptsächlich das Engagement gegen Rechts und gefährden Aktivist*innen, so das BBGR.

Eine der wichtigsten Aufgaben im kommunalen Engagement gegen rechte Umtriebe sei der entschlossene Protest gegen rechte Demonstrationen. Den menschenverachtenden Äußerungen auf solchen Versammlungen muss sicht- und hörbar widersprochen werden. Der neue Paragraph zum sogenannten „Störungsverbot“ richte sich für das BBGR ganz offensichtlich gegen solche Bemühungen und eröffne die Möglichkeit, Aufrufe zu und die Teilnahme an Gegenprotesten künftig unter Strafe zu stellen. Auch durch die Versammlungsfreiheit geschützte friedliche Blockaden und Aktionen des zivilen Ungehorsams könnten damit unter Strafe gestellt werden.

Des Weiteren kritisiert das Bündnis grundsätzlich die Vorschriften für Demonstrationsanmelder*innen: „Schon jetzt müssen Anmelder*innen unter Angabe des eigenen Namens zu Versammlungen aufrufen. Diese Regelung wurde auch in den Gesetzesentwurf übernommen. Damit werden diese Personen einer besonderen Gefahr ausgesetzt, Opfer von Hassnachrichten, Drohungen und möglichen Übergriffen durch Rechtsradikale zu werden. Hinzu kommt, dass Anmelder*innen für ungeplante Änderungen im Demonstrationsverlauf weiterhin haftbar gemacht werden sollen. Die einschüchternde Wirkung dieser Regelung könnte viele Menschen davon abhalten, überhaupt Versammlungen anzumelden.“

Darüber hinaus sollen Demo-Ordner*innen auf Verlangen der Polizei ihre Namen und Adressen angeben müssen. Dies sei besonders vor dem Hintergrund der Herabsetzung des Mindestalters auf 14 Jahre ausgesprochen kritisch zu beurteilen, meint das Bonner Bündnis, dass damit die „grundsätzlich positive Entscheidung, jungen Menschen mehr politische Teilhabe zu ermöglichen, konterkariert“ würde. Auch sollen zukünftig „Kontrollstellen“ um Demonstrationen aufgestellt werden dürfen, an denen die Polizei Personalien von Demonstrant*innen erfassen könne.

Einen weiteren Kritikpunkt für das BBGR stellt das sogenannte „Militanzverbot“ dar. In einer sehr allgemein formulierten Ergänzung werden Uniformierungen und Versammlungen, welche Gewaltbereitschaft vermitteln und dadurch einschüchternd wirken könnten, untersagt. Dies sei problematisch, da militantes Auftreten nicht näher definiert würde. Dies öffne, so die Bonner*innen der Polizeiwillkür Tür und Tor: „Selbst einheitliche Kleidung könnte als militante Uniformierung geahndet werden.“ Außerdem vereinfache der Gesetzesentwurf für die Polizei Teilnahmeuntersagungen gegenüber einzelnen Personen ohne versammlungsbezogenen Anlass. „Unliebsame Teilnehmer*innen ließen sich so von der Versammlung ausschließen“, schreibt das Bündnis. Zusammenfassend kritisiert das „Bonner Bündnis gegen Rechts“: Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Verschärfungen des Versammlungsrechts, die Grundrechte beschneiden, politische Teilhabe und antifaschistische Arbeit erschweren und Menschen unter Generalverdacht stellen.

Am Samstag, dem 19. Juni, wird ab 15 Uhr auf dem Dr.-Ruer-Platz in Bochum gegen das neue Versammlungsgesetz demonstriert. Eine Woche später (Samstag, 26. Juni) ist dann in der Landeshauptstadt die zentrale NRW-weite Großdemonstration „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“. Sie beginnt um 13 Uhr am DGB-Haus in der Friedrich Ebert Straße 34 bis 38 in Düsseldorf.