„Gemeinsam der Kriminalisierung unseres Protests entgegentreten!“
Am Freitag (18. Juni) wird ab 18 Uhr auf dem Domplatz in Münster gegen die „Kriminalisierung des Protests“ demonstriert. Unter dem Motto „NRW-Versammlungsgesetz stoppen!“ rufen verschiedene Gruppen, ein Bündnis aus Klimabewegung, Antifa und weiteren linken Gruppen, zur Teilnahme auf, denn „das neue Versammlungsgesetz in NRW sei ein harter Angriff auf die Versammlungsfreiheit und ein gezielter Schlag in Richtung des notwendigen emanzipatorischen und solidarischen Aufbegehrens der Bewegungen.“ Die Sache mit der Klimabewegung würde dem Staat zu heikel – denn es ginge ums Ganze, heißt es im Aufruf zur Demonstration: „Das geplante neue Versammlungsgesetz soll den entschlossenen Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung ausbremsen und Protestformen des zivilen Ungehorsams verunmöglichen. Angesichts der Klimakatastrophe, auf die wir zusteuern, ist unser Handeln aber legitim und notwendig.“
NRW-Landesregierung plant Verschärfung des Versammlungsrechts
Anfang 2021 hat die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen den Entwurf für ein eigenes Versammlungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf sowie ein Entwurf der SPD-Fraktion wurden am 6. Mai 2021 in den Ausschüssen für Inneres und Recht des Landtags NRW diskutiert. Der Entwurf der Landesregierung stellt für das „Bonner Bündnis gegen Rechts“ (BBGR) einen „nicht hinnehmbaren Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ dar. Obwohl die geplanten Neuerungen vorgeblich einer besseren Handhabe rechter Aufmärsche dienen sollen, erschweren sie hauptsächlich das Engagement gegen Rechts und gefährden Aktivist*innen, so das BBGR.
Eine der wichtigsten Aufgaben im kommunalen Engagement gegen rechte Umtriebe sei der entschlossene Protest gegen rechte Demonstrationen. Den menschenverachtenden Äußerungen auf solchen Versammlungen muss sicht- und hörbar widersprochen werden. Der neue Paragraph zum sogenannten „Störungsverbot“ richte sich für das BBGR ganz offensichtlich gegen solche Bemühungen und eröffne die Möglichkeit, Aufrufe zu und die Teilnahme an Gegenprotesten künftig unter Strafe zu stellen. Auch durch die Versammlungsfreiheit geschützte friedliche Blockaden und Aktionen des zivilen Ungehorsams könnten damit unter Strafe gestellt werden.
Des Weiteren kritisiert das Bündnis grundsätzlich die Vorschriften für Demonstrationsanmelder*innen: „Schon jetzt müssen Anmelder*innen unter Angabe des eigenen Namens zu Versammlungen aufrufen. Diese Regelung wurde auch in den Gesetzesentwurf übernommen. Damit werden diese Personen einer besonderen Gefahr ausgesetzt, Opfer von Hassnachrichten, Drohungen und möglichen Übergriffen durch Rechtsradikale zu werden. Hinzu kommt, dass Anmelder*innen für ungeplante Änderungen im Demonstrationsverlauf weiterhin haftbar gemacht werden sollen. Die einschüchternde Wirkung dieser Regelung könnte viele Menschen davon abhalten, überhaupt Versammlungen anzumelden.“
Darüber hinaus sollen Demo-Ordner*innen auf Verlangen der Polizei ihre Namen und Adressen angeben müssen. Dies sei besonders vor dem Hintergrund der Herabsetzung des Mindestalters auf 14 Jahre ausgesprochen kritisch zu beurteilen, meint das Bonner Bündnis, dass damit die „grundsätzlich positive Entscheidung, jungen Menschen mehr politische Teilhabe zu ermöglichen, konterkariert“ würde. Auch sollen zukünftig „Kontrollstellen“ um Demonstrationen aufgestellt werden dürfen, an denen die Polizei Personalien von Demonstrant*innen erfassen könne.
Einen weiteren Kritikpunkt für das BBGR stellt das sogenannte „Militanzverbot“ dar. In einer sehr allgemein formulierten Ergänzung werden Uniformierungen und Versammlungen, welche Gewaltbereitschaft vermitteln und dadurch einschüchternd wirken könnten, untersagt. Dies sei problematisch, da militantes Auftreten nicht näher definiert würde. Dies öffne, so die Bonner*innen der Polizeiwillkür Tür und Tor: „Selbst einheitliche Kleidung könnte als militante Uniformierung geahndet werden.“ Außerdem vereinfache der Gesetzesentwurf für die Polizei Teilnahmeuntersagungen gegenüber einzelnen Personen ohne versammlungsbezogenen Anlass. „Unliebsame Teilnehmer*innen ließen sich so von der Versammlung ausschließen“, schreibt das Bündnis. Zusammenfassend kritisiert das „Bonner Bündnis gegen Rechts“: Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Verschärfungen des Versammlungsrechts, die Grundrechte beschneiden, politische Teilhabe und antifaschistische Arbeit erschweren und Menschen unter Generalverdacht stellen.
Am Samstag, dem 19. Juni, wird ab 15 Uhr auf dem Dr.-Ruer-Platz in Bochum gegen das neue Versammlungsgesetz demonstriert. Eine Woche später (Samstag, 26. Juni) ist dann in der Landeshauptstadt die zentrale NRW-weite Großdemonstration „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“. Sie beginnt um 13 Uhr am DGB-Haus in der Friedrich Ebert Straße 34 bis 38 in Düsseldorf.