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Es hängt jetzt von den konkreten Schritten und einem Perspektivwechsel der deutschen Gesellschaft ab, ob die Anerkennung des Völkermords an den Nama und Herero wirklich einer neuen Qualität von Geschichtsbewusstsein den Weg bereitet.

Thomas Siepelmeyer
Thomas Siepelmeyer, AKAFRIK Münster.

Das Abkommen mit Namibia ist geschlossen. Es hängt jetzt von den konkreten Schritten und einem Perspektivwechsel der deutschen Gesellschaft ab, ob die Anerkennung des Völkermords an den Nama und Herero wirklich einer neuen Qualität von Geschichtsbewusstsein den Weg bereitet, erklärt Thomas Siepelmeyer vom AKAFRIK, dem Arbeitskreis Afrika Münster, in einer Pressemitteilung, die hier im Wortlaut veröffentlicht ist.

Die Überschrift im (Online-Magazin Der) Spiegel heute (28. Mai 2021) gibt uns die weitere Richtung an – wenn auch vielleicht etwas unfreiwillig:

Herero und Nama: Deutschland erkennt Kolonialverbrechen in Afrika als Völkermord an

Die Verbrechen der deutschen Kolonialherrschaft in den anderen afrikanischen Kolonien, Tansania, Kamerun und Togo, sowie in den Südsee- / asiatischen Kolonialgebieten stehen weiterhin auf der Tagesordnung, und wir sollten die Kampagne mit diesen (wenn auch noch unzureichenden) Ergebnissen im Rücken verstärkt weiterführen.

Ida Hofmann, die Vertreterin der Nama, hat heute morgen auf verschiedenen ARD-Radiostationen das Ergebnis kommentiert, sie hat betont, dass es ja nicht nur um die Zeit der direkten Kampfhandlungen geht, sondern auch um die Zeit danach, als Zwangsarbeit / Vernichtung durch Arbeit, Menschenversuche durch deutsche Kolonialmediziner (zum Beispiel Hugo Bofinger) und Gefangenenschaft in den übers ganze Land verstreuten Konzentrations- und Arbeitslagern herrschten. Die gesamte Zeit der deutschen Kolonialherrschaft war vom Genozid bestimmt.

Sie hat betont, dass es die NamibierInnen waren, die in dieser Zeit die Städte gebaut, die weißen Farmen errichtet und die Straßen und Eisenbahnlinien gebaut haben – die KolonialistInnen haben sich die Früchte dieser Zwangsarbeit angeeignet.

Männer und Frauen der Herero, Witbooi- und Bethanier-Nama, welche wieder gesundet waren, mussten genauso wie zur Zeit ihrer Inhaftierung auf der Haifischinsel Zwangsarbeit im Straßen-, Wege- und Bahnbau leisten, wo sie in unmenschlicher Art weiter ausgebeutet wurden. So sind von 2014 Häftlingen aus dem Lager Haifischinsel zwischen Januar 1906 und Juni 1907 1359 während des Baues der Südbahn zwischen Lüderitzbucht und Keetmanshoop (insgesamt eine Strecke von über 300 Kilometer) verstorben. Sie wurden meistens einfach rechts und links der Strecke im Dünensand verscharrt, wie auch beim Bau der Strecke von Swakopmund und im Norden an den vielen Orten, an denen Zwangsarbeit angewandt wurde. Wind und Regen legen viele dieser Orte und der dort verscharrten Überbleibsel im Laufe der Zeit frei. Um die würdevolle Bestattung dieser und der anderen namibischen Opfer der Kolonialzeit geht es mit diesem Antrag an den Volksbund.

Von Keetmanshoop ging die Eisenbahnlinie nach Norden nach Windhoek weiter, sie wurde bis 1912 vollendet.

Karte aus Herrmann Julius Meyer – Meyers Geographischer Hand-Atlas, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=10997145

Aus den Konzentrationslagern auf der Haifischinsel sind von Historikern grausamste Praktiken dokumentiert: Skelette und abgeschnittene Köpfe mussten mit heißem Wasser und Glasscherben von den Gefangenen selbst gesäubert und dann verpackt werden, für den Versand in die Reichshauptstadt Berlin.

Lothar von Trotha. (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=135253)

Die grausame Vernichtungsstrategie ist gut dokumentiert. Aber auch andernorts – in den Territorien der aufständischen Nama, beim Bau der Eisenbahn von Windhoek an die Küste (circa 350 Kilometer) und in Bergwerken – starben die Einwohner des heutigen Namibia (Männer wie Frauen, wie viele Photos beweisen) unter den Deutschen grausame Tode. Sie wurden erschlagen von ihren Sklaventreibern, in weiteren deutschen Konzentrationslagern ausgehungert und dann von Krankheiten und Zwangsarbeit dahingerafft.

Viele HistorikerInnen argumentieren, dass Shark Island, als Konzentrationslager bezeichnet, ein Vernichtungs- und Todeslager war. Mit der Schließung der Konzentrationslager wurden alle überlebenden Herero als ArbeiterInnen für Siedler und Siedlerinnen in der deutschen Kolonie verteilt. Von diesem Zeitpunkt an waren alle Herero über sieben Jahre gezwungen, eine Metallscheibe mit der Arbeitsregistrierungsnummer zu tragen, und es war ihnen verboten, Land oder Vieh zu besitzen, eine Notwendigkeit für eine pastorale Gesellschaft.

In späteren Jahren der Kolonie begannen die Kolonialbehörden eine neue Gewaltkampagne. Dieses Mal richtete sie sich gegen die San-Gemeinden im Nordosten der Kolonie. Da die Siedler immer weiter nach Norden und Osten vordrangen, kam es zu einem unvermeidlichen Konflikt. Im Oktober 1911 erließ der Kolonialgouverneur Theodor Seitz ein allgemeines Dekret, wonach San legal auf Sicht erschossen werden könnten, vorausgesetzt, es gebe „den geringsten Versuch, sich der Verhaftung zu widersetzen“ oder „sie versuchen, die Verhaftung durch Flucht zu verhindern, wenn befohlen wird, sich zu ergeben“. Ähnlich wie bei General von Trothas berüchtigtem Vernichtungsbefehl handelte es sich um ein allgemeines Dekret mit ausreichend Interpretationsspielraum. In Wirklichkeit konnten die Beamten, Militärs oder Farmer, die mit der Suche nach Land und der Zerstörung von Siedlungen beauftragt waren, San nach Belieben töten.

Unsere Forderungen aus diesem Abkommen für Münster sind:

  • alle Krieger- und Kolonialdenkmäler in Münster sind aus dem Denkmalschutz zu entlassen, da ansonsten keinerlei substantielle Veränderung an ihnen möglich ist.
  • Das Traindenkmal muss niedergelegt werden, dass heißt es muss massiv aus seiner jetzt beherrschenden Position gebracht werden und darf nicht mehr den Platz dominieren. Dann kann die AKAFRIK-Gedenktafel in ein neues Mahn-Ensemble eingebracht werden, dass vor allem in Zusammenarbeit mit den Nachfahren der Opfer des Genozids zu entwerfen ist. Und das auch nicht „zeitweise”, wie im Stadtratsbeschluss suggeriert, sondern für die absehbare Zukunft, dass heißt bis neue Generationen eventuell ihre dann eigenen Vorstellungen zur Nutzung der Fläche umsetzen möchten.
  • Die Stadt Münster muss sichtbar und deutlich mit ihrer Vergangenheit brechen, auch mit ihrer Vergangenheit bezüglich der Diskussion um das Mahnmal und den Begriff „Völkermord”.
  • Die Verantwortlichen für die Verschleppung der Diskussion und die Verhinderung von wegweisenden Entscheidungen seit 1982, seit die Diskussion um den Begriff „Völkermord“ auch hier vor Ort eröffnet wurde, müssen sich ihrer Verantwortung stellen.
  • Es steht in diesem Zusammenhang für Münster eine weitere, schon lange überfällige Entscheidung an: die Umbenennung der Universität (der Namensgeber ist der Verantwortliche sowohl für den Völkermord wie auch das Abschlachten im Boxer-Aufstand).
Das heftig umstrittene Traindenkmal in der Promenade am Ludgeriplatz. (Foto: Werner Szybalski)

Anmerkung von Thomas Siepelmeyer nach der Ablehnung des Abkommens durch die Vertretungen der Herero und Nama (2. Juni 2021, 12:26): Wer nicht unbedingt meiner Interpretation des Abkommens folgen will, sollte doch mal diese Stellungnahme des ECCHR lesen. Irgendwie denke ich, dass ich so falsch nicht liege…

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