Neue, gute Bücher

Packender Blick auf das Sportland NRW

Von Werner Szybalski

Der Sportchef der Westfälischen Nachrichten, Alexander Heflik, und der Politikwissenschaftler und Sportfunktionär Michael Schmitz – beide aus Münster – haben sich intensiv mit dem Sportland Nordrhein-Westfalen auseinandergesetzt. Sie haben, offensichtlich über Jahre oder Jahrzehnte, Fakten gesammelt, persönliche Geschichten aus dem Sport in NRW ausgegraben, die Sportpolitik – dies allein beschert dem Buch schon Alleinstellungscharakter – des Bundeslandes mit 17.500 Sportvereinen zwischen Rhein und Weser und mehr als fünf Millionen aktiven Sportler:innen und Sportler sowie über eine halbe Million ehrenamtlich engagierter Menschen im Sport zusammenfassend, aber zu entscheidenden Entwicklungspunkte auch detailreich dargestellt und abschließen auf knapp 120 Seiten alle 54 Stadt- und Kreissportbünde porträtiert.

(Zum Bild oben: Auf Seite 109 in „Sport in Nordrhein-Westfalen“ erfahren die Leser:innen, warum der junge Mann – vorn ganz links – und der Rezensent des Buches (tanzt in der zweiten Reihe von unten, wie eigentlich immer in seinem Leben etwas aus der Reihe, steht aber trotzdem fast im Mittelpunkt) es unter die TOP 250 Sportler:innen und Sportfunktionär:innen beziehungsweise -politiker:innen in NRW und damit in das neue Buch von Alexander Heflik und Michael Schmitz geschafft haben.)

Die beiden Autoren Heflik (SC Nienberge) und Schmitz (Borussia Münster) waren beide aktive und durchaus erfolgreiche Ligaspieler des Westdeutschen Tischtennis-Bundes. Vielleicht können sie deshalb sich die Inhalte ihres gemeinsamen Buches wie Ping-Pong-Bälle hin und her schießen.

Sportpolitik in NRW, Bundesligafußball in NRW, NRW-Sportsgrößen und elektronische Medien sowie Portraits alle Stadt- und Kreissportbünde in NRW

Es geht in den 230 Seiten zunächst um die „Sportpolitik in NRW“, anschließend um die „Geschichte des Landessportbundes von 1947 bis heute“ in der unter anderem alle LSB-Präsidenten gewürdigt werden. Es folgen zwei Kapitel über „Sportabzeichen in NRW: Die deutsche Idrottsmärke“ und über „Die Sportlandschaft NRW – Hochburgen, Stützpunkte und Spielstätten, ehe in zwei weiteren Kapiteln der Sport – nicht nur in NRW – dargestellt wird: „Die Fußball-Bundesliga – die Gründung im Goldsaal“ und Frauenfußball-Bundesliga“. „Größen im Sport in NRW“ und „Sport im Hörfunk und Fernsehen“ folgen, ehe es über die Darstellung der „Selbstorganisation des Sports in NRW“ zu den Beschreibungen der 54 kommunalen Sportbünde des Landes kommt.

Stoff für 500 bis 750 Seiten

„Die größte Herausforderung war es, dieses ungemein große Themenspektrum und die vielen bedeutenden Persönlichkeiten auf 230 Seiten zu komprimieren, da wir auch gut und gerne Stoff für 500 bis 750 Seiten hatten“, bekennen die beiden Autoren aus Münster im Austausch mit dem Rezensenten. Dabei fördern sie Erstaunliches zutage. Trikotwerbung für das „Grüne Buch“ von Muammar al-Gaddafi oder die Vorgeschichte des heutigen Bundesliga-Trainer des VfL Bochum als Polizist.

Sport in Nordrhein-Westfalen. Alexander Heflik / Michael Schmitz; Verlag Aschendorff Münster; Juni 2025; Paperback; 230 Seiten; 24,90 Euro; ISBN 978-3- 402-25060-0. Auch kostengünstig über die Landeszentrale für Politische Bildung bestellbar (Bestellnummer: 2515).

Verstoß gegen verlagsinternes Vergütungssystem?

Gibt es ein Mitbestimmungrecht bei freiwilligen Gehaltszulagen

Hat der Betriebsrat eine Mitbestimmung, wenn der Arbeitgeber neuen Mitarbeiter*innen in der höchsten Gehaltsstufe zusätzlich freiwillige Gehaltszulagen zahlt? Und widerspricht es der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit, wenn der Arbeitgeber seinen Bestandsmitarbeiter*innen (also bereits im Unternehmen angestellten) diese nicht gewährt?

Diese Fragen standen am Mittwoch beim Gütetermin zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Münster im Fokus. Der Betriebsrat der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG (Westfälische Nachrichten) hatte einer derartigen Eingruppierung eines neu eingestellten Redakteurs in der höchsten Gehaltsstufe nicht zugestimmt, weil er bei diesem Präzedenzfall einen Verstoß gegen das verlagsinterne Vergütungssystem geltend machte. Der Arbeitgeber hatte deshalb ein Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet. Am Ende des Gütetermins nahm der Betriebsrat zwar – nicht überraschend – seine Zustimmungsverweigerung zurück. Doch der Arbeitgeber musste sich zu Recht die Frage gefallen lassen, warum er dann seinen Bestandsredakteur*innen derartige Zulagen stets verweigert hat und wird ihnen das wohl erklären müssen.

Enorme Unzufriedenheit im Verlag

Der Aschendorff-Verlag ist schon vor Jahren aus der Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften einseitig ausgestiegen, was zu deutlich niedrigeren Gehältern als im Tarif geführt hat und inzwischen enorme Unzufriedenheit im Verlag zur Folge hat. „Es mag deshalb zunächst paradox klingen, dass der Betriebstrat nun einer Zulage zur höchsten Stufe für Redakteur*innen bei einer Neueinstellung nicht zugestimmt hat“, sagte der Betriebsratsvorsitzende, Kristian van Bentem, im Gütetermin. „Aber der Betriebsrat hat die Zustimmung nicht deshalb verweigert, weil er nicht möchte, dass der neue Redakteur so viel verdient. Denn er bekommt mit dieser Zulage oberhalb der höchsten Vergütungsstufe bei Aschendorff sogar noch viel zu wenig. Schließlich liegt er damit rund 550 € unterhalb der im Vergleich anzusetzenden tariflichen Vergütung, die eigentlich der Maßstab sein sollte“, betonte der BR-Vorsitzende.

Vergütungswillkür im Unternehmen

Es gehe stattdessen um Vergütungswillkür in Unternehmen, die untertarifliche Löhne zahlen. Was der Arbeitgeber mache, widerspreche dem Gebot der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit. Verdienten Bestandsredakteur*innen verweigere der Arbeitgeber höhere Gehälter mit der Argumentation, dass sie ja bereits die höchste Stufe im Vergütungssystem von Aschendorff erreicht hätten und frei verhandelte höhere Gehälter (FV) nur für Redaktions- und Ressortleiter oder als Funktionszulagen für zusätzliche Tätigkeiten möglich seien. Nun zahle der Arbeitgeber aber entgegen dieser von ihm selbst intern stets vorgebrachten Argumentation einem von extern neu eingestellten Mitarbeiter durch Zahlung einer Zulage faktisch sehr wohl ein höheres FV-Gehalt, weil dieser das eben verlange. Das sei natürlich erfreulich. Dann solle Aschendorff dies aber bitte auch seinen verdienten Bestandsmitarbeiter*innen gewähren. „Die wollen das nämlich auch.“

Ansgar Breulmann (l.) und Kristian van Bentem vom Betriebsrat der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG (u.a. Westfälische Nachrichten) im Arbeitsgericht Münster. (Foto: Werner Szybalski)

„Arbeitnehmermarkt“ mit sehr guter Verhandlungsposition für neue Redakteure

Der Richter erklärte, dass dies die Folge der allgemeinen Entwicklung zu einem „Arbeitnehmermarkt“ sei. Lohnungerechtigkeit gebe es inzwischen weniger innerhalb der Betriebe als neuerdings vor allem zwischen bereits angestellten und neu angestellten Mitarbeitern, die höhere Gehälter fordern. Rechtlich sei es aber so, dass der Betriebsrat bei der Zahlung freiwilliger Zulagen nicht in der Mitbestimmung sei. Der Arbeitgeber dürfe diese nach eigenem Ermessen gewähren.

„Wir nehmen die Einschätzung des Gerichts […] positiv und erfreut zur Kenntnis“

Kristian van Bentem, Betriebsratsvorsitzender Aschendorff Medien GmbH & Co. KG

Für den Betriebsrat wurde daraufhin die Rücknahme der Zustimmungsverweigerung zur Eingruppierung erklärt. „Wir nehmen die Einschätzung des Gerichts, dass der Arbeitgeber sehr wohl derartige Zulagen zahlen kann, die letztlich zu einem FV-Gehalt führen, sogar positiv und erfreut zur Kenntnis“, sagte der Betriebsratsvorsitzende. „Denn wir gehen natürlich davon aus, dass der Arbeitgeber auch Bestandskolleg*innen entsprechende Zulagenwünsche künftig nicht mehr mit der Begründung ablehnen wird, sie hätten doch schon die höchste Stufe erreicht“, betonte er und stellte fest: „Das ist eine gute Nachricht für unsere Bestandskolleg*innen – und hoffentlich der erste Schritt zurück in den Tarif.“