Wohlfühlen im Martiniviertel

So sehen die Planer*innen die Hörsterstraße nach Abschluss der Umgestaltung. (Visualisierung: SAL Landschaftsarchitektur)

Stadtnahes Quartier wird ab Mai umgestaltet

„Mehr Grün, mehr Aufenthaltsqualität, mehr Klimaschutz und mehr Raum für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind“, verspricht die Stadt Münster in einer Presseerklärung zur Zukunft des innerstädtischen Martiniviertels. Diese Ziele sollen durch die Umgestaltung der Hörsterstraße, der Martinistraße und der Stiftsherrenstraße sowie des kleinen Platzes am Bült realisiert werden. Das zu Grunde liegende Konzept entspricht dem Siegerentwurf des NRW-Fördermittelwettbewerb „ZukunftStadtRaum“ aus dem Jahr 2022. Vor den Umbauten will ab Mai die städtische Tochter „Stadtnetze Münster“ im Quartier die Versorgungsinfrastruktur modernisieren. Die Öffi-Nutzer*innen aus Coerde werden überwiegend nicht profitieren.

Die geplanten drei Bauphasen im Martiniviertel, die fünf Bauabschnitte beinhalten. Nach Erneuerung der Versorgungsinfrastruktur erfolgt die bauliche Umgestaltung zwischen Promenade und Bült. Los gehen soll es im Mai 2025. (Grafik: © Stadt Münster)

Stadt setzt auf Fernwärme statt auf Wärmepumpen

Zunächst wird das Fernwärmenetz aus den 1980er-Jahren im Viertel erneuert. Die Hörsterstraße wird komplett neu angeschlossen. Die Stadt sieht die in Blockheizkraftwerken und dem Kraftwerk am Hafen mit Gas erzeugte Fernwärme gegenüber den zweifelsfrei mit höherem Wirkungsgrad Energie erzeugenden Wärmepumpe im Vorteil. In der Pressemitteilung heißt es: „Der Ausbau der Fernwärme als klimagerechte Alternative zur Wärmepumpe [steht] im Fokus.“ Zudem sollen für mehr Kapazitäten im Stromnetz sowie sichere Internetversorgung neue Kabel verlegt werden. Teilweise würden auch die Trinkwasserleitungen erneuert.

Arbeiten erfolgen in fünf Bauabschnitten

Im Bereich Lotharingerstraße / Hörstertor / Promenade sowie in der Hörsterstraße zwischen Gartenstraße und Lotharingerstraße werden zunächst die Wärmeleitungen erneuert. Darauf folgen die Leitungsarbeiten in weiteren Abschnitten der Hörsterstraße, der Stiftsherrenstraße sowie der Martinistraße. Jeder der fünf Bauabschnitte soll rund sechs Monate dauern. Dabei können die Arbeiten, die auch im Bereich der alten Stadtmauer Münsters erfolgen, durchaus verzögert werden. Dann nämlich, wenn die Archäolog*innen auf bedeutende Funde stoßen.

Die Regionalbusse S 60, S 90 und X 90 verlieren ihre Betriebshaltestelle in der Lotharingerstraße und werden somit dauerhaft aus dem Martiniviertel vertrieben. (Foto: Werner Szybalski)

Wegen der engen Straßen im Quartier erfordern die Bauarbeiten besondere Maßnahmen. So wird zunächst die Lotharingerstraße für die Durchfahrt gesperrt – Pkws, Fahrradfahrer*innen und natürlich auch die Busse aus Coerde können die Umleitung durch die Stiftsherrenstraße nutzen. Trotzdem bleiben das Standesamt mitsamt – für Münster eigentlich wenig überraschend – der zugehörenden Parkplätze und auch das türkische Konsulat, die Sporthalle und Geschäftsstelle der TG Münster sowie andere Ziele (automobil?) erreichbar.

Über vier Millionen Euro vom Land NRW

Parallel zur Sanierung der Versorgungsinfrastruktur finalisiert Münsters Stadtverwaltung die Planungen für die Neugestaltung des Martiniviertels. Neue Bodenbeläge aus Natursteinpflaster, Wasserelemente, Grünflächen mit Bäumen und Pflanztrögen, kleine Bereiche für Außengastronomie und weitere Sitzmöglichkeiten sieht das Konzept vor. Ende 2028 soll alles fertig sein.

Die Wohlfühlmaßnahmen für die Bewohner*innen und Besucher*innen des Martiniviertels wurden im Oktober 2022 im Rat der Stadt beschlossen. Gut zehn Monate später bewilligte für die Planungen und den Umbau das Land NRW Fördermittel in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro.

Öffi-Nutzer*innen profitieren nicht

Nicht so erfreut über das unmittelbar an das Stadtzentrum angrenzende zukünftige Wohlfühl-Quartier sind die Nutzer*innen des Öffentlichen Verkehrs. Die Hälfte des innerstädtischen Busangebots wurde im Quartier schon gestrichen – die Linie 6 fährt nun von Coerde kommend schon nicht mehr durch das Martiniviertel (und Kreuzviertel), um die Fahrgäste direkt in die Innenstadt zu bringen, sondern über die Gartenstraße daran vorbei in Richtung Hauptbahnhof. Noch härter trifft es die Öffi-Nutzer*innen aus dem Kreis Coesfeld, denn ab Mai enden die Regionalbusse aus Nottuln (S 60), Senden (S 90) und Lüdinghausen (X 90) am Hauptbahnhof statt am zukünftig noch einladender gestalteten Bült. Natürlich müssen die Fahrgäste aus dem Kreis Coesfeld dann auch zur Abfahrt ihres Busses zum Hauptbahnhof.

Fahrtziel der Linie 8 wird geändert – Fahrtzeit zum Bült verlängert

Inzwischen bedient nur noch die Linie 8 von Coerde kommend das Kreuz- und das Martiniviertel. Die Linie 6 fährt direkt vom Pumpenhaus zur Eisenbahnstraße. (Foto: Werner Szybalski)

Die im Titelbild gezeigte erneuerte Hörsterstraße wird, wie die Stadtwerke Münster auf Nachfrage mitteilten, nach dem Umbau auch nicht mehr von der Linie 8 genutzt werden dürfen. Gemäß Ratsbeschluss vom 21. Februar 2024 soll die Linie 8 spätestens nach Abschluss der Umbaumaßnahme in der Hörsterstraße von der Lotharinger Straße am Standesamt links in Richtung Bohlweg abbiegen. An der Kreuzung hinter der Promenade geht es über die Fürstenbergstraße dann rechts ab zum Bült.

Vier statt einer Ampel auf der kurzen Strecke

Somit müssen möglicherweise vier zusätzliche Stopps an Ampeln eingeplant werden. Bislang muss der Bus, wie im Bild oben, nur am Bült auf Grün warten. Die Fahrtzeit beträgt laut Stadtwerke derzeit zwischen den Haltestellen Standesamt und Altstadt / Bült drei Minuten. Das wird auf dem sicherlich mehr als dreimal so langen zuküftigen Fahrweg nicht annähernd erreichbar sein.

Zudem ändert sich natürlich auch das Fahrtziel der Linie 8, die dann aus der Gegenrichtung die Altstadt erreicht. Wolbeck dürfte nach der Fahrt am Schlossplatz vorbei und über den Stadtgraben sicherlich nicht angesteuert werden. So müssen wohl auch die Fahrgäste der Linien 15 und 16 aus Richtung Kinderhaus sich auf eine geänderte Linienführung zumindest eines der Busse einstellen.

Weitere Verschlechterungen für Öffi-Nutzer*innen aus Coerde

Eine weitere Verschlechterungen insbesondere für die Öffi-Nutzer*innen aus Coerde. Sie müssen für ein Wohlfühlviertel im Innenstadtbereich sich zukünftig entscheiden, ob sie den Hauptbahnhof (und die Eisenbahnstraße) oder den Bült erreichen wollen. Dabei wird die Fahrzeit zur Haltestelle Altstadt / Bült mit der zukünftigen Linienführung länger dauern. Profitieren dürften neben den Anwohner*innen der Hörsterstraße die paar Coerder Busnutzer*innen, die in Richtung Amtsgericht, Aasee oder Pluggendorf wollen – sie bekommen eine Direktverbindung.

„§§ 218 und 219 müssen weg“

Amtsgericht Coesfeld verurteilt Gynäkologen Detlef Merchel – 3000 € Geldstrafe

Am Donnerstag (20. Mai 2021) musste sich der Nottulner Gynäkologe Detlef Merchel vor dem Amtsgericht Coesfeld für seine aufklärerischen Informationen auf der Webseite seiner Praxis zum Schwangerschaftsabbruch verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Arzt, der in seiner Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, vor, mit den Information über die von ihm angewandten Methoden gegen den § 219a des Strafgesetzbuches (Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch) zu verstoßen. „Früher durfte ich informieren, aber nicht schreiben, dass ich es mache. Heute darf ich schreiben, dass ich es mache, aber nicht informieren“, zitieren die Westfälischen Nachrichten den Frauenarzt, der sich mit dieser Situation nicht zufrieden gibt. Deshalb lehnte er die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ab – er wollte ein Urteil. Dieses bekam er. 20 Tagessätze à 150 Euro, also 3000 Euro, soll Detlef Merchel zahlen. Ob er und sein Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler das Urteil akzeptieren, entscheidet sich in der Woche nach Pfingsten.

Solidarität mit Merchel – 70 Demonstrant*innen vor dem Amtsgericht

Gynäkologe Detlef Merchel aus Nottuln.

Rund 70 Menschen versammelten sich am Donnerstagvormittag schon eineinhalb Stunden vor Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Coesfeld, um ihre Solidarität mit Detlef Merchel zu bekunden und um für die Abschaffung der Paragrafen 218 und 219 StGB zu demonstrieren.

Detlef Merchel freute sich über die breite Unterstützung. Unter anderem das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Die Linke Coesfeld, Frauen e.V. Kreis Coesfeld, pro familia Münster (und aus anderen Orten), die Grünen Nottuln, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), die Jungen Liberalen Münster, die Kritischen Mediziner*innen Münster und viele Feminist*innen zeigten in Coesfeld Flagge.

In den Redebeiträgen vor dem Amtsgericht wurde von Vertreterinnen aus Politik und Praxis die Existenz des § 219a StGB deutlich kritisiert wurde. Dessen Abschaffung wurde von der Demonstration gefordert. Viele juristische, medizinische und feministische Organisationen möchten das Verbot über die angebotene medizinische Leistung des Schwangerschaftsabbruchs und die zur Anwendung kommenden Methoden zu informieren, gekippt wissen. Redner*innen dankten Detlef Merchel und auch den in anderweitigen Verfahren verfolgten Ärztinnen Kristina Hänel und Bettina Gaber für ihren Mut und ihre Zivilcourage. Beide standen schon wegen einer §219a-Anklage vor Gericht. Auch sie wurden verurteilt, kämpfen aber auch juristisch noch weiter.

Weg mit dem § 219a, damit Schwangere sich informieren bekommen, wurde in Coesfeld gefordert. (Fotos: Werner Szybalski)

Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe eingereicht

Kristina Hänel, die ebenfalls wegen § 219a verurteilt wurde und gegen den Paragraphen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht hat, ließ in Coesfeld ein Grußwort verlesen. „Unfassbar“ sei es, so Hänel, dass Mediziner*innen in Deutschland von hohen Geldstrafen und sogar Gefängnis bedroht seien, nur weil sie nach ihrem Berufsverständnis und Ethos handelten und ihrem Aufklärungsauftrag nachkämen.

Vertreterinnen von pro familia berichteten von den negativen Folgen des Gesetzes für die Beratungspraxis: Immer weniger Ärzt*innen erklärten sich bereit, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, und Patient*innen könnten sich nicht gut informieren.

Die grüne Landtagsabgeordnete Josefine Paul aus Münster und Sonja Krämer-Gembalczyk vom Kreisverband der Linken in Coesfeld sprachen sich auf der Kundgebung für die Streichung des § 219a StGB aus.

Ärzt*innen und ungewollt Schwangere leiden unter dem § 219a.

Christine Schmidt, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster

Für das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster kritisiert Sprecherin Christine Schmidt das Coesfelder Urteil: „Ärzt*innen und ungewollt Schwangere leiden unter dem § 219a. Es wird Zeit, das Klima der Stigmatisierung, die Kriminalisierung des Abbruchs und die schlechte Versorgungslage zu beenden. Dafür demonstrieren wir nicht nur hier in Coesfeld, sondern notfalls auch in Karlsruhe.“

Auf dem Radweg vor dem Amtsgericht versammelten sich die Demonstrant*innen.

Berufung oder Revision ist möglich

„Wir haben noch nicht entschieden, ob wir Berufung oder Revision beantragen werden. Wahrscheinlich legen wir aber zunächst Rechtsmittel ein, um so die Zeit für die einzureichende Begründung hinzuzugewinnen“, erklärte mir gegenüber der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler. Er hatte in der Verhandlung damit argumentiert, dass „Verbreitung der Wahrheit nicht bestraft werden kann.“ Schließlich sei die Kenntnis der Wahrheit die Voraussetzung von Freiheit. Um eine Entscheidung treffen zu können, müssten ungewollt schwangere Frauen die Möglichkeit zur Information haben. Anders könnten diesee ihr Persönlichkeitsrecht, zu dem auch die Durchführung eines nicht strafbaren Schwangerschaftsabbruchs gehöre, kaum wahrnehmen.

Die Berliner Tageszeitung „taz“ schrieb zum Prozess in Coesfeld: „Mit dem Urteil folgt das Gericht im Münsterland der Linie von zwei Urteilen höherer Instanzen in Berlin und Frankfurt / Main aus jüngerer Vergangenheit. Die dortigen Rich­te­r*in­nen hatten bejaht, dass Ärz­t*in­nen nach Paragraf 219a verbotene „Werbung“ betreiben, wenn sie auf ihrer Homepage mitteilen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, darüber hinaus aber auch weiterführende Informationen liefern. Ersteres ist seit der Reform des Paragrafen im Jahr 2019 erlaubt, letzteres nicht.

Beim Verfahren gegen die Berliner Gynäkologin Bettina Gaber hatten die Worte „medikamentös“ und „narkosefrei“ als solch eine zusätzliche Information für eine Verurteilung gereicht. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte im Revisionsverfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel, dass nach der Reform des Paragrafen 219a solche sachlichen Informationen nicht mehr gestattet seien.