• Do. Apr 18th, 2024

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Infos über und von Werner Szybalski (Münster)

Rund 200 Demonstrant*innen beim „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“

Am Samstagnachmittag demonstrierten rund 200 Menschen auf der Stubengasse in Münster für die Abschaffung des § 218 StGB und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Uterus. Eingeladen hatte das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, zu dem unter anderem die SPD Münster, die Grünen Münster, die Linke Münster, die Jusos Münster, der SDS Münster, Kaktus Münster, die Linksjugend Münster, die FDP Münster, die Münsterliste, der DGB Stadtverband Münster, der GEW Stadtverband Münster, Frauen helfen Frauen e.V., der Deutscher Ärztinnenbund Gruppe Münster, der pro familia Landesverband NRW, die Kritischen Jurist*innen Münster, der Lesbische Kulturverein Livas e.V. , der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten Landesverband NRW, der Tierrechtstreff und Fossil Free Münster sowie Cinema & Kurbelkiste Münster gehören.

In den Redebeiträgen der Vertreter*innen des Bündnisses und von pro familia, Volt Grünen, Linken und Jungen Liberalen wurde die Liberalisierung und auch die Entkriminalisierung gefordert. Mehrere Rednerinnen verwiesen auf eine humanere Lösung in anderen EU-Staaten. Insbesondere die Niederlande wurden als fortschrifttlicher und auch als Beispiel für Deutschland angeführt. Die Liedsängerin Hanna Meyerholz rahmte die Redebeiträge ein.

Rund 200 Demonstrant*innen versammelten sich am Samstag auf der Stubengasse in Münster, um gegen den § 218 StGB und für Selbstbestimmung einzutreten. (Fotos: Werner Szybalski)

Aktionen in 40 Städten

Münster war am Samstag Teil eines bundesweiten Aktionstages anlässlich der eher traurigen Anlasses „150 Jahre § 218“. Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verankeret. Noch heute, Generationen später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat, die in Deutschland nur bei bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich strafrechtlich nicht verfolgt werden.

„Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Auch die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ärzt*innen dürfen zudem auf ihren Websites nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet. Wir rufen die Politik auf, die Streichung von § 218, § 219 und § 219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in ihren Wahlprogrammen zu verankern“, verdeutlicht das Bündnis auf ihrer Webseite.

Vor der Kundgebung hatten Passant*innen die Gelegenheit sich auf Schautafeln historische Fakten über 150 Jahre Widerstand gegen § 218 zu informieren. Die aussagekräftigen Tafeln beleuchteten den Eingriff in die Selbstbestimmung von Menschen mit Uterus vom Kaiserreich über die Weimarer Republik, das NS-Regime, die DDR bis hin zur Neureglung der gesetzlichen Grundlage der Abtreibung in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

Schautafeln standen den Passant*innen auf der Stubengasse zur Verfügung, um sich bei einem Gallery Walk über 150 Jahre Widerstand zu informieren.

§ 219a bringt Nottulner Gynäkologe vor Gericht

Am Donnerstag, dem 20. Mai, verhandelt das Amtsgerichts Coesfeld über einen Verstoß gegen den § 219a StGB, der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe stellt. Der Staat will Menschen, die „Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ öffentlich bewerben mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestrafen. Auch der Hinweis „auf Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind“ kann so bestraft werden. Der praktizierende Gynäkologe Dr. Detlef Merchel will dieses Verfahren, weshalb er auch vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung unterstützt wird.

Solidaritätskundgebung am Donnerstag in Coesfeld

Die Münsteraner*innen rufen zur Solidaritätskundgebung auf: „Wie zahlreiche Ärzt*innen vor ihm ist nun auch der in Nottuln praktizierende Gynäkologe Dr. Detlef Merchel wegen Verstoßes gegen § 219 a angeklagt. Und das nur, weil er auf seiner Website seine Patient*innen darüber informiert, mit welchen Methoden und unter welchen Bedingungen er Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Am Donnerstag, den 20.05. findet vormittags am Amtsgericht Coesfeld die Verhandlung statt. Wir vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung veranstalten ab 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld eine Solidaritätskundgebung.  
Der Prozess ist eine große Ungerechtigkeit und ein weiterer Beweis, dass der § 219a das Leben von Ärzt*innen und Patient*innen schwerer macht. Immer weniger Mediziner*innen entschieden sich dafür, einen Abbruch anzubieten, weil sie Angst haben müssen, verklagt zu werden – und ungewollt Schwangeren ist es verwehrt, sich eigenständig zu informieren. 
Daher werden wir Dr. Merchel mit unserer Kundgebung unsere Solidarität ausdrücken. Lasst und gemeinsam einmal mehr die Abschaffung des § 219a fordern!“

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