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Der § 219 a StGB muss weg!

VonWerner Szybalski

Jan 28, 2019

Auch in Münster gingen am Samstag, 26. Januar, Menschen auf die Straße, damit der § 219 a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Gut 150 Frauen und Männer versammelten sich trotz widrigen Wetters mittags vor dem historischen Rathaus. Eingeladen hatte das Münsteraner Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

Der § 129a StGB verhindert eine sach- und fachgerechte Aufklärung potentieller Patientinnen und setzt Ärzt*innen bundesweit unter Druck, so dass – gerade Frauen aus nicht vermögenden Schichten – immer weniger Möglichkeiten finden, gut beraten den medizinischen Eingriff vornehmen zu lassen.

Der bundesweite Aktionstag mit rund 5000 Teilnehmern in verschiedenen Städten stand auch in Münster unter dem Motto „Jetzt erst recht! Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar.“ In Berlin waren laut taz bis zu 700 Menschen auf der Straße. In Bremen – wie in Münster – rund 150 Menschen. In Gießen zählte das Bündnis über 500 Teilnehmer*innen.

Auf dem prinzipalmarkt sprachen Gertrud Sparding (SPD), die grüne Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink, Johanna Wegmann, ehemaliges Vorstandsmitglied der Linken Münster, sowie Vertreterinnen von Pro Familia, den kritischen Mediziner*innen und natürlich vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

„Es gibt keinen Kompromiss – der § 219 a gehört abgeschafft“, verdeutlichte Christina Schmidt vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung in Münster: „Es ist unwürdig, Adressenlisten unter der Hand gereicht zu bekommen. Es ist unwürdig, Ärzt*innen nicht auswählen zu können. Es ist unwürdig, in eine nächste größere Stadt fahren zu müssen. Deshalb stellen wir uns gegen den § 219 a! Deshalb kämpfen wir für die Abschaffung des Informationsverbotes! Deshalb treten wir für eine niedrigschwellige Versorgung vor Ort ein! Die Betroffenen müssen das Recht und die Möglichkeit haben, vor Ort mit den ihnen vertrauten Ärzt*innen zu sprechen. Die Ärzt*innen müssen das Recht haben, sachlich über ihre Leistungen zu informieren, um eine freie Wahl zu ermöglichen – ohne Angst vor gerichtlichen Klagen. Respekt und Würde sind nicht verhandelbar.“

Diese drei unabhängigen Frauen hatten ihre klare Vorstellung aufgeschrieben.

Maria Klein-Schmeink bedauerte, dass im alten Bundestag trotz rot-rot-grüner Mehrheit und Unterstützung auch bei Liberalen es nicht gelungen war, den Paragrafen abzuschaffen: „Ich hatte auf mehr Mut bei den Abgeordneten gehofft.“ Sie rief die Teilnehmer*innen auf, weiter gemeinsam zu streiten – auch um den § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch).

Neben vielen anderen Teilnehmer*innen nahm auch die Sprecherin der Linken Münster, Katharina Geuking (rechts im Bild), am Samstag an der Fotoaktion, die zwischen den Redebeiträgen durchgeführt worden war, teil. Vor den Kameras wurde klar und deutlich Stellung bezogen: „Der § 219 a StGB muss weg! “

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